Abwrackprämie: Endlich Kalkulierbarkeit für Autokäufer!

Margrit Wetzel erfreut über Möglichkeit der Vorreservierung der Prämie

März 2009
„Die Warteliste soll nicht zum Holzweg werden“, erklärt die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel zur neuesten Klarstellung bezüglich der Kriterien für die Beantragung der Abwrackprämie. Der Run auf die Neuwagen hat viele Lieferer in Engpässe gebracht. Kaufinteressenten müssen sich häufig auf lange Lieferzeiten einstellen. Wenn der Neuwagen jedoch nur mittels der Prämie finanzierbar ist, kann das Risiko einer langen Wartezeit zu groß werden. Denn die Mittel für die Prämie sind begrenzt, je später der Antrag gestellt wird, desto geringer ist die Chance, auch noch zum Zuge zu kommen. „Die SPD hat von Anfang an eine Lösung dieses Problems eingefordert. Wie ich aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bestätigt bekam, hat es sich nun endlich auch für die Regelung eines zweistufigen Verfahrens mit Option zur Vorreservierung der Prämie durchringen können. Voraussetzung für die Antragstellung ist dann nicht mehr die Zulassung des Neu- bzw. Jahreswagens, sondern die Vorlage des rechtsverbindlichen Kaufvertrags“, erläutert die Sozialdemokratin. Wegen technischer Anpassungserfordernisse, gelte diese Regelung ab dem Stichtag 30. März.

Am 13. Februar vom Bundestag beschlossen und am 20. Februar vom Bundesrat bestätigt, ist die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen nun schon ein voller Erfolg. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind bis zum 06.03.2009 bereits 188.421 Anträge eingegangen.

„ Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat stehen die vorgesehenen Finanzmittel von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung“, erinnert Margrit Wetzel.

Damit das Antragsverfahren in der vom Bundestag beschlossenen Form durchgeführt werden kann, bedurfte es einiger Anpassungen in verschiedenen Regelungen. So erarbeitete das sozialdemokratisch geführte Verkehrsministerium unter Hochdruck eine Anpassung der Fahrzeugzulassungsverordnung als auch der Altfahrzeugverordnung.

Wetzel zu den Hintergründen: „Mit der Abwrackprämie wollen wir zum einen den Einbruch der Automobilkonjunktur infolge der Finanzkrise abschwächen. Zum andern wollen wir Altfahrzeuge, die nicht die neuesten Emissionsanforderung erfüllen, von der Straße holen und durch moderne Fahrzeuge mit weniger Schadstoffemissionen ersetzen. Mit der Abwrackprämie müssen wir aber auch illegalen Geschäften einiger Verwerter wirkungsvoll einen Riegel vorschieben. Deshalb wurde auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen. Für die Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist nunmehr das entwertete Original des Fahrzeugbriefes.“

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