Städtebauförderung bleibt ein Renner |
Wetzel erhält Antwort zur Städtebauförderung aus dem Ministerium |
Februar 2009 |
„Der Bund und die
Länder sind daran interessiert Lösungen zu entwickeln, um
den Interessen von Städten und Gemeinden Rechnung zu tragen,
um deren städtebaulichen Maßnahmen im Rahmen des
Normalprogramms abzuschließen“, berichtet
Wahlkreisabgeordnete Margrit Wetzel aus einer Antwort des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf
ihr Schreiben. In einem Gespräch mit Bürgermeistern aus
ihrem Wahlkreis zu Beginn des Jahres hatten diese ihre
Befürchtungen beim Auslaufen des Normalprogramms der
Städtebauförderung an die Bundestagsabgeordnete
herangetragen.
„Die neue Rechtsgrundlage bildet der Artikel 104b GG als Grundlage der Bundesförderung, der im Zuge der Föderalismusreform I neu eingeführt wurde“, erklärt Wetzel die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Danach sind die Finanzhilfen des Bundes und somit auch die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung zeitlich zu befristen und degressiv auszugestalten. „Das greift zu allererst bei den älteren Programmen der Städtebauförderung, so auch beim seit 1971 bestehenden Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“, so die Horneburger Bundestagsabgeordnete Margrit Wetzel. „Allerdings hängen die konkreten Bedingungen von der Steuerung der Bundesmittel durch die Länder ab“, weiß Wetzel. Das Bundesministerium hat zugesagt, dass Bund und Länder versuchen pragmatische Lösungen zu entwickeln, um so den Abschluss und die Ausfinanzierung der seit langem laufenden Maßnahmen kurz -und mittelfristig zu ermöglichen. Die Städtebauförderung soll trotz dieser neuen rechtlichen Vorgaben auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Im Bundeshaushalt sind hierfür im Jahre 2009 569 Mio. € nach 508 Mio. € im Jahr 2008 veranschlagt. Weitere 300 Mio. € stehen im Investitionspakt zur Sanierung von Schule, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur bereit. Darüber hinaus haben Bund und Länder 2008 neue Förderprogramme begonnen: Das Programm „ Aktive Stadt – und Ortsteilzentren“, das in den neuen Bundesländern erfolgreiche Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird auch in den alten Ländern eingeführt. Durch diese neuen Programme zusammen mit den Programmen „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“ stehen den Städten und Gemeinden weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die über die Programme zur städtebaulichen Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen hinausgehen. „Unter den neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben aufgrund der Föderalismusreform konnten sowohl finanziell als auch inhaltlich attraktive Fördermöglichkeiten des Bundes für die Städte und Gemeinden erhalten und ausgebaut werden“, so Margrit Wetzel. Sie geht davon aus, dass die Bereitschaft von Bund und dem Land Niedersachsen zu pragmatischen Lösungen für die Gemeinden in der Region führen, so dass diese ihre seit längerer Zeit laufenden Programme erfolgreich abschließen können. |