Entwicklungszusammenarbeit. Sobald es die Bedingungen des Cotonou-Abkommens (über die besondere Förderung bestimmter Entwicklungsländer durch die Europäischen Union (EU)) zulassen, soll die Bundesregierung in der EU darauf drängen, die Zusammenarbeit der EU unter diesem Abkommen in Haiti wieder voll aufzunehmen, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2746). Die Abgeordneten fordern, die Bundesregierung solle ihre Pläne aufgeben, Haiti gänzlich aus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszusondern. Stattdessen müsse Haiti wieder in die Gruppe der Kooperationsländer der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aufgenommen werden. Dafür seien die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um zu einer Verbesserung der prekären humanitären Situation in Haiti beizutragen.
Des Weiteren solle die Bundesregierung die Vereinten Nationen bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Aktionsprogramms für Haiti unterstützten. Gegenüber der haitianischen Übergangsregierung sei auf eine sofortige und umfassende Verbesserung der Sicherheitslage hinzuwirken, insbesondere durch ein umfangreiches Entwaffnungsprogramm sowie durch Aufklärung und Verfolgung politischer Verbrechen und Gewaltakte der Vergangenheit. Auch seien bei der haitianischen Übergangsregierung auf Einhaltung der Bürger- und Menschenrechte zu drängen sowie die Forderungen der Organisation Amerikanischer Staaten vom September 2002 umgehend zu erfüllen. wol