Eigentlich galt die Regelung nur für die neuen Bundesländer und sollte am 31. Dezember auslaufen. Nun wird das Gesetz zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung auch auf Westdeutschland erweitert. "Wenn etwas erfolgreich ist, sollte man es beibehalten", sagte Thüringens Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Gerold Wucherpfennig (CDU), der damit einer Meinung ist mit Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD).
Tiefensee hatte unlängst die Regelung im Bundestag präsentiert. "Das neue Gesetz", so Tiefensee damals, "ist Entbürokratisierung und Beschleunigung zugleich." Es habe sich in Ostdeutschland vorbildlich bewährt und solle nun bundesweit die Planung von Infrastrukturvorhaben erleichtern. Schnelle und unbürokratische Verfahren stärkten den Standort Deutschland und führten zu positiven Auswirkungen auf das Wachstum und die Beschäftigung. "Bund und Länder haben bei diesem Vorhaben äußerst konstruktiv zusammengearbeitet", so das Resümee Tiefensees.
Um ein bis zwei Jahre, betonte sein Länderkollege Gerold Wucherpfennig am 24. November vor der Länderkammer, habe man die Planungsdauer verkürzt und damit wichtige Infrastrukturmaßnahmen vorangetrieben. Auch der brandenburgische Wirtschaftsminis-ter Ulrich Junghanns (CDU) lobte das Gesetz. Der Ausbau der Infrastruktur in Deutschland sei nach wie vor ein wichtiges Anliegen. Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz sei nun im Westen zur "Nachahmung empfohlen".
Kernelemente des Gesetzes sind den Angaben zufolge die frühe Einbindung von Umweltschutzverbänden sowie erweiterte Möglichkeiten zum Verzicht auf Erörterungstermine im Anhörungsverfahren. Des Weiteren sind Ermittlungserleichterungen im Fall ortsabwesender Grundeigentümer vorgesehen.
Auch den in dem Gesetz enthaltenen Regelungen zu den Netzanschlusskosten bei Offshore-Windparkanlagen stimmte die Länderkammer zu. Demnach müssen nicht die In-vestoren in Windkraftanlagen, sondern die Netzbetreiber die Kosten übernehmen, wenn derartige Windparks in der Nord- und Ostsee an das Stromnetz angeschlossen werden.
Damit, so die Kritiker der Regelung, lege man letztlich die Anschlusskosten auf alle Stromerzeuger um, was wie eine "verdeckte Subventionierung" wirke. Außerdem sei eine weitere Verteuerung der Strompreise zu befürchten, da bis 2011 Kosten von rund 3 Milliarden Euro entstünden. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Frage einer weiteren Förderung der Offshore-Windenergie im Zuge der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abschließend zu klären.