Linke will Oppositionsrechte im Bundestag
stärken
Die Linksfraktion will die Minderheitenrechte der Opposition
im Bundestag stärken. In einem Antrag (
16/4119 ) treten die Abgeordneten für eine
Änderung des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung des
Bundestages ein, damit jede Fraktion die Möglichkeit
erhält, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht
anzustrengen und eine Sondersitzung des Bundestages zu erzwingen.
Für beides sei derzeit ein Drittel der Abgeordneten
erforderlich. Die drei Oppositionsfraktionen brächten es aber
zusammen nur auf 27 Prozent. Dagegen habe die Große Koalition
die erforderliche Zweidrittelmehrheit, um die Verfassung
ändern zu können. Die Fraktion sieht darin "eine
Schieflage der Machtbilanz".
Grüne setzen sich für "neues Bild
des Alterns" ein
Für eine Anerkennung der "Vielfalt des Alters" setzen
sich die Grünen ein. In einem Antrag (
16/4163 ) fordern sie die Regierung auf, den
Erkenntnissen aus dem 5. Altenbericht dahingehend Rechnung zu
tragen, die "stärkere Partizipation von Älteren am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben" als Ziel politischer
Maßnahmen zu verfolgen. In einem Entschließungsantrag (
16/4219 ) sprach sich auch die FDP für ein
neues Altenbild aus. Der Bundestag überwies die Anträge
in den Familienausschuss.
Betriebsrenten: Liberale für besseren
Insolvenzschutz
Die FDP-Fraktion will die Ansprüche von Betriebsrentnern
besser schützen. In einem Antrag (
16/4063 ) fordern die Liberalen, die Regierung
solle sicherstellen, dass Betriebsrentner ihre
Versorgungsbezüge vorläufig vom Pensionssicherungsverein
erhalten, wenn ihr Arbeitgeber ihnen diese rechtswidrig
vorenthält und kein Insolvenzverfahren beantragt oder
eröffnet ist. Diese Zahlungen sollten vorläufig bis zur
Klärung der Situation in einem Insolvenzverfahren sein. Die
Abgeordneten schreiben, die Regelungslücke sei im vergangenen
Jahr deutlich geworden, nachdem die Unternehmensgruppe "Kaufhalle"
vom Metro-Konzern an einen Investor veräußert worden
war. Die Käufer hätten die Rücklagen des
Unternehmens für Betriebsrenten ins Ausland geschafft, sich
aus Deutschland abgesetzt und die Zahlungen an die Betriebsrentner
eingestellt. Diese seien in der Folge teilweise auf die
Unterstützung durch die Sozialämter angewiesen gewesen,
heißt es in dem Antrag der Fraktion weiter.
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
möglich
Der Bundestag hat am 1. Februar deutschen
Kapitalgesellschaften (KG) die Fusion mit anderen EU-KG
ermöglicht. Das Parlament verabschiedete die Änderung des
Umwandlungsgesetzes (
16/2919 ) und folgte damit der Empfehlung des
Rechtsausschusses (
16/4193 ) vom Vortag. Eine Verschmelzung von
EU-KG war bisher kaum möglich. Jetzt muss jeder Anteilseigner,
der gegen die Verschmelzung ist, entsprechend des Werts seiner
Aktien ausgezahlt werden. Außerdem müssen in einem so
genannten Verschmelzungsbericht alle möglichen Auswirkungen
auf Gläubiger und Arbeitnehmer der beteiligten KG dargelegt
werden.