Der Bundestag hat einen Antrag der FDP ( 16/670 ) zu den Arbeitszeitbedingungen in Krankenhäusern mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Er folgte damit am 29. März einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses ( 16/4596 ). Die Liberalen wollten erreichen, dass die bis 2009 vorgesehenen Mittel zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen bereits von 2006 an abgerufen hätten werden können. Hintergrund ist, dass die Übergangsfrist für die komplette Anerkennung des Bereitschaftsdienstes in Krankenhäusern als Arbeitszeit unter Berücksichtung der Höchstarabeitszeit von 48 Stunden Ende 2006 endete.
Einvernehmlich zur Kenntnis genommen hat der Bundestag am 29. März einen Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses ( 16/2182 ) zu einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/419 ). Ziel der EU-Vorlage sind unter anderem die Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzes und die Harmonisierung des Marktzugangs etwa bei Gentherapeutika und künstlich hergestelltem Gewebe. Ferner überwies das Parlament einen Antrag der Bündnisgrünen zur Beachtung bioethischer Grundsätze bei solchen Arzneimitteln ( 16/4853 ) in die Ausschüsse.
Sowohl die Koalition als auch die Linksfraktion haben Gesetzentwürfe zur Einführung einer Opferrente für Verfolgte des SED-Regimes vorgelegt. Die Koalition ( 16/4842 ) will 250 Euro an Menschen zahlen, die mindestens sechs Monate in Haft waren und wirtschaftlich bedürftig sind. Die Linke will eine Rente von 511 Euro für politisch Verfolgte. Dies sei keine "Ehrenpension", sondern ein Nachteilsausgleich für Schädigungen, die aus politischer Verfolgung resultierten. Beide Entwürfe wurden am 29. März in den Rechtsausschuss überwiesen.
Für ein eine großzügige Gestaltung des Bleiberechts und eine Verbesserung der Integration von Migranten sprechen sich die Liberalen aus. In einem Antrag ( 16/4739 ) bezeichnen sie den Kompromiss, den die Große Koalition gefunden hat, als einen "Schritt in die richtige Richtung" - er sei jedoch "nicht die notwendige nachhaltige Lösung". Nach dem Willen der FDP sollen Menschen, die seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben, integrationswillig sind und keine nennenswerten Straftaten begangen haben, nach Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie bis dahin unabhängig von staatlicher Unterstützung sind.
Die Koalition will Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglichen, sie vor Gefährdungen schützen und Risikofamilien staatliche Hilfen anbieten. In einem Antrag ( 16/4604 ) fordern Union und SPD die Regierung auf, den Nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010" und den Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen sowie soziale "Frühwarnsysteme" zu entwickeln. Familien in Belastungssituationen" sollen Hilfe zur "Stärkung der Elternkompetenz" erhalten.
Die Bundesregierung soll die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen "unverzüglich" zurücknehmen. Das fordern die Liberalen in einem Antrag ( 16/4735 ). Die UN-Kinderrechtskonvention sei im November 1989 in Kraft getreten. Bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde im März 1992 habe die Bundesregierung das Übereinkommen als "Meilenstein" in der Entwicklung des Internationalen Rechts bezeichnet und angekündigt, Reformen des innerstaatlichen Rechts in die Wege zu leiten, die "dem Geist des Übereinkommens" entsprechen, heißt es. Die Erklärung enthalte weiterhin Vorbehalte, die sich auf das elterliche Sorgerecht, die Anwaltsvertretung, die Rechte von Kindern im Strafverfahren und die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern bezögen. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung sei nunmehr "nicht nur rechtlich möglich", sondern "auch politisch geboten".