Der Bundestag hat am 29. März die Einigung vom November 2000 über das europäische Patentübereinkommen gebilligt. Die Bundesregierung hatte dazu zwei Gesetzentwürfe ( 16/4375 , 16/4382 ) vorgelegt. Sie bezweckten im Wesentlichen eine Modernisierung und Straffung des Übereinkommens von 1973. Die vor sechs Jahren geschlossene Vereinbarung ermöglicht Anmeldern von Patenten, in einem einheitlichen Verfahren für alle oder für ausgewählte Vertragsstaaten Patentschutz zu erlangen. Es erleichtere so erheblich den europaweiten Schutz von Erfindungen. Die Regierungsfraktionen sowie die FDP und die Grünen stimmten für das Abkommen, die Linksfraktion tat dies nicht.
Die Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung aufgefordert, das so genannte Verkehrsflächenbereinigungsgesetz über die gegenwärtig geltende Befristung bis Ende Juni 2007 um drei Jahre zu verlängern. In einem Antrag ( 16/4856 ) begründet sie diesen Vorstoß damit, auf Grund der Vielzahl der bisher bekannt gewordenen Fälle sowie der Schwierigkeiten bei den Recherchen zu den betroffenen Grundstücken habe sich gezeigt, dass die Kommunen in den neuen Ländern ihr notarielles Kaufvertragsangebot nicht bis zum vorgesehenen Stichtag an die Grundstückseigentümer übermitteln könnten. Eine Fristverlängerung sei deshalb dringend geboten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Nichtraucherschutz im Arbeitsschutzgesetz und damit bundeseinheitlich regeln. In einem Antrag ( 16/4761 ) fordern die Parlamentarier die Bundesregierung auf, ausnahmslos an allen Arbeitsstätten ein Rauchverbot durchzusetzen. Für dessen Einhaltung sollten die Arbeitgeber Sorge tragen. Die Grünen wollen Ausnahmen in speziellen, abgetrennten Raucherräumen nur dann zulassen, wenn ein vollständiger Schutz anderer vor Passivrauchen gewährleistet werden kann. Zur Begründung heißt es, Passivrauch schade allen.
145 Abgeordnete der Oppositionsfraktionen streben in einem gemeinsamen Gesetzentwurf ( 16/4696 ) die Fortsetzung der heroingestützten Behandlung Schwerstabhängiger an. Ziel sei es, dass Diamorphin im Falle seiner Zulassung als Arzneimittel im Rahmen der Substitutionsbehandlung von Schwerstopiatabhängigen eingesetzt werden kann, schreiben die Abgeordneten. Dazu sei es erforderlich, dass Heroin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft wird. "Damit bleibt die Verschreibungsfähigkeit für andere Behandlungszwecke - etwa die Schmerztherapie - ausgeschlossen", heißt es in dem Entwurf. Der Zugang soll auf Schwerstabhängige, die nach den herkömmlichen Methoden nicht therapierbar sind, beschränkt werden. Als Kriterien werden ein Mindestalter von 23 Jahren und eine Mindestabhängigkeitsdauer von fünf Jahren genannt.