Nach dem Bundestag hat am 30. März auch der Bundesrat der Rente mit 67 zugestimmt. Erreicht werden soll damit laut Gesetzentwurf die Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes und des Rentenniveaus. Außerdem soll dem aufgrund des demographischen Wandels zu befürchtende Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Konkret bedeutet das: Jahrgänge ab 1964 erhalten ihre volle Rente erst mit 67 Jahren.
Trotz der Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden ist die Reform aus Sicht von Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) "notwendig, akzeptabel und sozial ausgewogen". Die neue Rentenregelung müsse man mit der - ebenfalls vom Bundesrat gebilligten - Initiative "50 Plus" in Zusammenhang stellen. Vorgesehen ist, mit einer Mischung aus Kombilöhnen, Eingliederungszuschüssen und Weiterbildung die Chancen älterer Arbeitnehmer zu verbessern.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) forderte Arbeitgeber und Gewerkschaften auf, in Tarifverträgen für altersgerechte Arbeitsplätze zu sorgen. 50- oder 55-Jährige dürften nicht länger aus dem Arbeitsleben aussortiert werden. Das müsse man "fundamental" ändern, betonte der Vizekanzler.