Medizinprodukte können künftig auch nach Ablauf des Verfallsdatums zum Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden. Das hat der Bundestag am 10. Mai beschlossen, als er mit den Stimmen der Koalition und der FDP einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/4455 ) zustimmte. Darin hatte die Regierung auf das Beispiel der vom Bund für eine mögliche Pockenimpfung beschafften Impfnadeln verwiesen. Diese können nach Einschätzung von Experten auch über das Verfalldatum hinaus eingesetzt werden. Dies ist nun auch rechtlich zulässig, wenn Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte gewährleistet sind.
Obwohl Linke und Grüne die Änderung des Medizinproduktegesetzes grundsätzlich begrüßen, lehnten sie den Entwurf ab, denn damit werden im so genannten Omnibusverfahren auch Änderungen am GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vorgenommen. Nach Aussagen der Koalition sollen mit dem Gesetzenwurf "technische und redaktionelle Fehler" behoben werden. Die Oppositionsfraktionen erklärten, sie lehnten die Gesundheitsreform und das gewählte Verfahren weiterhin ab.