Deutschland darf von 2008 bis 2012 insgesamt 973,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausstoßen. Damit ist aber nicht allein der Ausstoss von Kohlendioxid im engeren Sinne gemeint, sondern der Wert beinhaltet auch äquivalente Treibhausgase wie Methan oder Lachgas. Gleichzeitig können im Rahmen des Emissionshandels in der EU in diesem Zeitraum 453,1 Millionen Zertifikate oder anders ausgedrückt Verschmutzungsrechte ausgegeben werden.
Diese Zahlen gehen aus einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD ( 16/5240 ) hervor, den der Bundestag am 11. Mai zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat. Mit dem Gesetzentwurf soll eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, und zwar mit Hilfe der so genannten Nationalen Allokationspläne. Diese müssen der Europäischen Kommission 18 Monate vor Beginn der jeweiligen Handelsperiode vorgelegt werden. Zugleich werden Obergrenzen für die zulässigen Emissionen von Anlagen festgelegt, die sich am Emissionshandel beteiligen. In dem Entwurf, der sich auf die Erfahrungen der Handelsperiode von 2005 bis 2007 stützt, wird zudem die Zuteilung von Emissionsberechtigungen geregelt. Damit erfüllt Deutschland die im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention von 1992 und des Kioto-Protokolls aus dem Jahr 1997 getroffenen Vereinbarungen.