Fahrpreisänderungen im öffentlichen Nahverkehr müssen nicht mehr genehmigt werden. Dies beschloss der Bundestag am 10. Mai, als er einen Bundesratsentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ( 16/4198 ) auf Anraten des Verkehrsausschusses ( 16/5274 ) gegen das Votum von Grünen und Linken in geänderter Form annahm. Genehmigt werden müssen nur noch die Beförderungsbedingungen.
Die tägliche Mindestruhezeit für Berufskraftfahrer wird von acht auf neun Stunden erhöht. Gleichzeitig wird eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden innerhalb von 14 Tagen eingeführt. Dies hat der Bundestag am 10. Mai beschlossen, als er den Entwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Fahrpersonalgesetzes ( 16/4691 ) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/5238 ) in geänderter Fassung bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion annahm. Die Fahrer dürfen nicht mehr als 56 Stunden in der Woche und 90 Stunden innerhalb von 14 Tagen am Steuer sitzen. Abgelehnt hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP ( 16/5281 ), in dem eine Änderung der Fahrpersonalverordnung zugunsten der Handwerksbetriebe gefordert wurde.
Der Bundestag hat den Höchstsatz der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das in der EU zulässige Mindestniveau gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung ( 16/2718 , 16/2935 neu) nahm er gegen das Votum der FDP bei Enthaltung von Linken und Grünen auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/5234 ) in geänderter Fassung an. Die den Ländern entgehenden Steuereinnahmen von 150 Millionen Euro werden durch eine Anhebung der Autobahnmaut ausgeglichen.
Der Bundestag hat sich am 10. Mai dafür ausgesprochen, dass das Moratorium des kommerziellen Walfangs beibehalten wird. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/4843 ) nahm er auf Empfehlung des Umweltausschusses ( 16/5284 ) an. Der Walfang wird Thema der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzüberenkommens im Juni in Den Haag sein. Der Bundestag plädiert dafür, weitere Schutzgebiete für Wale und Delfine einzurichten. Abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen ( 16/5105 ) zugunsten des Schutzes der Wale, der weitergehende konkrete Forderungen an die Regierung enthielt.
Gegen das Votum der Linksfraktion und der Antragsteller hat der Bundestag am 10. Mai einen Antrag der Grünen ( 16/4787 ) abgelehnt, in dem die Fraktion genaue Vorgaben für den geplanten Energieausweis für Gebäude gemacht hatte. Er folgte dabei einer Empfehlung des Bauausschusses ( 16/5235 ). Die Energeieinsparverordnung sollte nach dem Willen der Fraktion so geändert werden, dass der Energieausweis als obligatorischer "Bedarfsausweis" vergleichbare Aussagen über die energetische Qualität von Gebäuden ermöglicht.