Fast hätte die SPD die zweite und dritte Lesung des so genannten Antidoping-Gesetzes kurz vor der Sommerpause noch von der Tagesordnung genommen. Der mit den Kollegen von der Union ausgehandelte Kompromiss geht ihr nicht weit genug. Doch nun ist das "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport" vom Bundestag verabschiedet - und die staatliche Bekämpfung des Dopings bleibt in der Diskussion.
Denn das Gesetz ist nicht das, wofür viele es halten. Es ist im Kern eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, es wirkt strafverschärfend, es ermöglicht Abhörmaßnahmen und regelt den Einsatz des Bundeskriminalamtes. Aber es verbietet nicht Doping. Der Staat bestraft Eigenschädigung durch leistungssteigernde Mittel im Sport ebenso wenig wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen und eben so wenig wie durch Rauschmittel.
Die gesetzliche Dopingbekämpfung richtet sich deshalb vor allem gegen das Umfeld manipulierender Athleten: Ärzte, Trainer, Dealer. Im Gesetzesanhang stehen Aufputschmittel und muskelbildende Hormone, Epo und Wachstumshormon. Der Kniff des Gesetzes ist, dass der Verdacht, mehr als eine Monatsration von Dopingmitteln zu horten, Handel implizieren und damit Ermittlungen auch gegen Athleten ermöglichen soll. Dies soll für Sportlerinnen und Sportler, die von ihrem Ansehen in der Öffentlichkeit leben, Strafe und Abschreckung sein. Zweifel an der Wirksamkeit dieses Gesetzes sind selbst bei seinen Schöpfern verbreitet.