Das Gebietsmonopol der Bezirksschornsteinfegermeister bleibt erhalten. Der FDP gelang es am 20. September nicht, im Bundestag eine Mehrheit für die Abschaffung zu gewinnen. Die Koalition und Die Linke lehnten ihren Antrag ( 16/3344 ) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/4601 ) ab, während ihn die Grünen unterstützten. Die FDP hatte der Regierung ein Wettbewerbssystem vorgeschlagen, um Doppelarbeiten bei der gebührenpflichtigen Emissionsmessung zu vermeiden und eine unbürokratische Kontrolle der Anlagen zu erreichen. Darüber hinaus sollte das Schornsteinfegergesetz von einigen "überflüssigen Regelungen" befreit werden. Nach Plänen der Regierung soll es ab 2008 Chancengleichheit für Bewerber aus der EU geben. Die Bezirke sollen dann über Ausschreibungen für zehn Jahre vergeben werden.
Die Bundesregierung will das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße aktualisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/6121 ) vorgelegt, mit dem die im Übereinkommen enthaltene Definition für "Fahrzeug" an das EU-Recht angepasst werden soll. Außerdem soll bei einer Änderung der Anlagen zu dem Übereinkommen das Initiativrecht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erweitert werden. Der Bundestag hat die Vorlage am 20. September zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.
Die Bundesregierung hält es für verfehlt, aus der aktuellen Entwicklung den Schluss zu ziehen, allein der Aufschwung könne alle noch vorhandenen strukturellen Probleme lösen. In diesem Jahr gehe es darum, den Aufschwung zu festigen, die Haushalte weiter zu konsolidieren und zusätzliche innere Wachstumskräfte der Wirtschaft freizusetzen, wie sie in ihrem Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007 zum "Nationalen Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008" ( 16/4560 ) mitteilt. Sie sei daher entschlossen, auch in der zweiten Hälfte der Wahlperiode "auf Reformkurs" zu bleiben. Auf der Tagesordnung stünden unter anderem das Wagniskapital-Finanzierungsgesetz und der Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung. Hinzu kämen die Reform der Pflegeversicherung sowie der weitere Bürokratieabbau. Auch am Arbeitsmarkt sei das Ende des Reformweges nicht in Sicht, heißt es.
Das Pflanzenschutzgesetz soll geändert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf ( 16/6386 ) vorgelegt, der am 20. September an die Ausschüsse überwiesen wurde. Darin wird klargestellt, dass auch der Schutz der besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten nach den Artikeln 12 und 13 der Richtlinie 92/43/EWG vom Gesetz erfasst wird. Außerdem werden unter anderem die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sowie die Aufzeichnungspflicht bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln angepasst.