Die Koalition sagt der Gewalt gegen Frauen den Kampf an: In einem Antrag ( 16/6429 ), der am 12. Oktober im Bundestag beraten und an den Familienausschuss überwiesen wurde, fordern Union und SPD die Bundesregierung auf, den Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen "unter Einbeziehung der empirischen Erhebung" fortzuschreiben. Außerdem soll sie eine "aufklärende und breite Informationspolitik" intensiv unterstützen und gegenüber den Ländern darauf dringen, dass der Straftatbestand beharrlicher Nachstellungen in der Praxis auch angewandt wird.
Diese Forderungen korrespondieren mit dem "Aktionsplan II zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen" ( 16/6584 ), den die Bundesregierung ebenfalls am 12. Oktober im Plenum vorgestellt hat. Der Plan folgt auf die repräsentative Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland", für die 10.000 Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren befragt wurden. Danach haben etwa 40 Prozent der befragten Frauen in ihrem Leben schon körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren - überwiegend durch den eigenen Partner und im häuslichen Bereich.
Um dies künftig zu verhindern, will die Regierung soziale Frühwarnsysteme etablieren und auch besonderes Augenmerk auf Kinder legen. So hätten Frauen, die in ihrer Kindheit und Jugend körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern miterlebt hätten, "später mehr als doppelt so häufig selbst Gewalt durch (Ex-)Partner erlitten wie Frauen, die keine Zeuginnen elterlicher Gewalt" waren.