Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gehören im Insolvenzfall zum Vermögen des Arbeitnehmers. Diese Klarstellung ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches ( 16/6540 ) vorgesehen, der am 11. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. Mit dem Gesetz, so die Bundesregierung, sollen Regelungen des Verfahrensrechts der Sozialversicherung an die Erfordernisse der betrieblichen Praxis angepasst werden. So sollen unter anderem die Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis zusammengefasst und die Sozialversicherungs-Verordnung aufgehoben werden. Außerdem werde die Meldepflicht von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen gesetzlich geregelt.
Gegen die Kürzung der Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II (Alg II) im Falle eines Krankenhausaufenthaltes hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Er beschloss in seiner Sitzung am 10. Oktober einstimmig, die zugrundeliegende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "zur Erwägung" zu überweisen.
Landwirte sollen nach einem Arbeitsunfall künftig 26 Wochen warten müssen, ehe eine Unfallrente gezahlt wird. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ( 16/6520 ) vor, den der Bundestag am 11. Oktober in die Ausschüsse überwies. Bislang liegt die Wartezeit bei höchstens 13 Wochen. Voraussetzung ist, dass die Erwerbsfähigkeit auch nach der 26. Woche um mindestens 20 Prozent vermindert ist. Die Regierung begründet die Wartezeit damit, dass der Landwirt mit dem Arbeitsunfall nicht sofort sein Arbeitseinkommen verliert. Die Verlängerung der Wartezeit entlaste die Solidargemeinschaft und vergrößere die finanziellen Einbußen für die Betroffenen, was aber "hinnehmbar" erscheine.
Im ergänzenden Bericht der Wahlkreiskommission vom 10. Juli 2007 für die 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird die Neueinteilung von Wahlkreisen in zwei Bundesländern verlangt. Darüber informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 16/6286 ). Demnach verliert Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis, während Baden-Württemberg einen Weiteren erhält.