Die Kürzung der Entfernungspauschale hat der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) am 8. Oktober im Petitionsausschuss kritisiert. Seit Anfang 2007 können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten nur noch eingeschränkt von der Steuer absetzen. Die ersten 20 Kilometer sind nicht absetzbar, erst ab dem 21. Kilometer können pro Kilometer 30 Cent steuerlich geltend gemacht werden. Vorher galt die Regelung bereits ab dem ersten Kilometer des Arbeitsweges.
Über die eingereichte Petition solle erreicht werden, dass die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer gelte, so Uwe Rauhöft, der den NVL vertrat. Um dem Anliegen Geltung zu verleihen, hat der Verband 100.000 Unterschriften gesammelt. Rauhöft äußerte die Auffassung, die Entfernungspauschale sei keine Steuervergünstigung, die beliebig beschnitten werden könne. Vielmehr handle es sich bei den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um Werbungskosten, die aus verfassungsrechtlichen Gründen berücksichtigt werden müssten. Mit der Änderung würden mobile Arbeitnehmer zu Unrecht belastet. Zudem werde mit der Beschneidung der Entfernungspauschale weiteren Kürzungen zulasten der Arbeitnehmer der Weg bereitet. Arbeitnehmer, die ihre Einkünfte versteuerten, müssten dafür im Gegenzug auch ihre berufsbedingten Aufwendungen vom ersten Cent an absetzen können, forderte Rauhöft.
Mit der Begrenzung der Pendlerpauschale werde eine steuerliche Subvention abgebaut, entgegnete Barbara Hendricks (SPD), Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen. Sie wies die Argumentation des Petenten zurück. Ihrer Ansicht nach sei die gefühlte Betroffenheit bei den Bürgern höher als die reale Belastung. Die SPD-Abgeordnete Gabriele Frechen wies zudem darauf hin, dass es zur kurz gegriffen sei, nur fiskalische Gründe für die Kürzung zu nennen. Ziel sei auch, die Verödung der Innenstädte zu stoppen.