Menschenrechte
Bundestag fordert UN-Resolution
Der Bundestag hat sich für eine Resolution der Vereinten Nationen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen. Einstimmig nahm das Parlament am 8. November einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und den Grünen ( 16/6942 ) an. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, bei den laufenden Beratungen der 62. UN-Generalversammlung für die Resolution zu werben, um Verbündete für "eine überzeugende Mehrheit mit großer politischer Wirkung" zu gewinnen. Deutschland solle in seiner Haltung zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe keine Abstriche machen. Dies betreffe sowohl die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU als auch die Menschenrechtsdialoge mit China und dem Iran. Weiter solle Berlin die transatlantischen Beziehungen nutzen, "um bilateral sowie im Rahmen der EU auf die Abschaffung der Todesstrafe in sämtlichen Bundesstaaten der USA einzuwirken". Weiter heißt es, "alle Mitgliedstaaten des Europarates und der EU, auch Polen", seien daran zu erinnern, "dass die Ablehnung der Todesstrafe Teil von deren Wertesystem ist". Einige FDP-Abgeordnete scheiterten bei der Abstimmung mit ihrem Änderungsantrag ( 16/7044 ), im dem sie die ausdrückliche Erwähnung Polens vermeiden wollten.
Die jüngst abgewählte polnische Regierung verhinderte im Oktober eine gemeinsame Erklärung der EU und des Europarates zur Einführung eines "Europäischen Tags gegen die Todesstrafe".
Am 7. November befasste sich auch der Menschenrechtsausschuss mit dem Thema. Er verurteile die Hinrichtungswelle im Iran, wo besonders grausame Formen der Todesstrafe wie Steinigung oder Hinrichtungen von Minderjährigen stattfinden.