Landwirtschaft
Bundestag billigt Reform der Sozialversicherung - Opposition unzufrieden
Die Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) ist unter Dach und Fach. Im Bundestag stimmten am 8. November die Fraktionen von Union und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6520 , 16/6738 , 16/6984 ). Die Opposition votierte geschlossen gegen die Vorlage. Ein Entschließungsantrag der Liberalen ( 16/7010 ) wurde abgelehnt.
Ziel des Gesetzes, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist nach Koalitionsangaben, die LSV langfristig eigenständig zu vertretbaren Beiträgen zu sichern. Unter anderem müssen Landwirte nach einem Arbeitsunfall künftig 26 Wochen warten, ehe eine Unfallrente gezahlt wird. Bislang liegt die Wartezeit bei höchstens 13 Wochen. Voraussetzung für die Zahlung einer Unfallrente an Arbeitnehmer ist, dass die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent vermindert ist. Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten eine Rentenzahlung erst bei einer Erwerbsminderung von 30 Prozent. Darüber hinaus wird die Unfallversicherungspflicht für so genannte Altenteiler aufgehoben, die nur vorübergehend im landwirtschaftlichen Betrieb mithelfen.
Der Bundeszuschuss für die landwirtschaftliche Unfallversicherung soll im Jahr 2010 von 200 Millionen auf 100 Millionen reduziert werden. Die Einsparungen sollen dadurch erreicht werden, dass Beziehern kleiner Renten aus der Unfallversicherung von 2008 an eine Abfindung angeboten wird. Der Bund bezuschusst die befristete Abfindungsaktion mit 400 Millionen Euro. An der angepeilten Einsparsumme von 100 Millionen Euro hatten mehrere Experten erhebliche Zweifel geäußert.
Eine deutliche Änderung an den ursprünglichen Reformplänen gibt es zudem im organisatorischen Bereich. Statt zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts werden die drei Spitzenverbände der LSV lediglich zu einer Spitzenorganisation zusammengefasst. Diese soll sich künftig etwa um Präventionsmaßnahmen und den Forderungseinzug kümmern.
Der geplante Lastenausgleich soll im Jahr 2010 erstmals zur Anwendung kommen. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist bis 2014.
Die Opposition zeigte sich von der Ergebnissen enttäuscht. Die FDP beklagte, dass keine Kapitaldeckung in das System eingezogen worden sei. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass kein Bundesträger installiert worden sei. Die Einsparhoffnungen würden durch den vorgesehenen Spitzenverband konterkariert, so Die Linke. Die Grünen beanstandeten die Benachteiligung des Gartenbaus.