Die EU-Kommission will den Streit über die so genannte Daseinsvorsorge beilegen. Es sei Zeit, sich "auf die Umsetzung" zu konzentrieren, heißt es in einer Mitteilung, die die Kommission am 20. November in Brüssel verabschieden will.
Um die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die von staatlichen, kommunalen oder gemeinwirtschaftlichen Einrichtungen erbracht werden, wird seit der Auseinandersetzung über die Dienstleistungsrichtlinie gestritten. Sie hatte bei der Ablehnung des Verfassungsvertrages durch die Mehrheit der Franzosen und der Holländer eine prominente Rolle gespielt.
Durch den EU-Reformvertrag, den die Staats- und Regierungschefs im Dezember unterschreiben, erhält die EU die Möglichkeit, Regeln für "Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" zu erlassen. Die Kommission will von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch machen. Durch den Vertrag werde die Daseinsvorsorge auf ein solides Fundament berechenbarer Regeln gestellt, heißt es in Brüssel.
Der Begriff Daseinsvorsorge bezeichnet die staatliche Aufgabe, bestimmte Güter und Dienstleistungen wie Müllabfuhr, Gas-oder Elektritzitätsversorgung für seine Bürger zur Verfügung zu stellen.