Werden die Museen geplündert?", "Recovered Artworks Heading to Auction", "Die Angst vor dem Kunsthändler", "Uns drohen keine weißen Wände", "Bloß keine Fristen", "Politik muss bei Beutekunst in Russland aktiv werden", "Bibliotheken gründen nationale Beutekunst-Initiative", "Russland dementiert Einigung im Streit um Baldin-Sammlung", "Die letzten deutschen Kriegsgefangenen". 1 Bereits diese kleine Auswahl jüngerer Schlagzeilen illustriert, wie aktuell und emotional die Diskussion um NS-Raubkunst und Beutekunst 2auch über sechzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs geführt wird.
Bei der Frage, ob die dargestellten Ängste und Befürchtungen tatsächlich begründet sind, ist zunächst festzustellen, dass an der Diskussion mit Politik, Museen, Juristen, Auktionshäusern, Rechtsanwälten und Provenienzforschern Akteure beteiligt sind, deren Interessen eine scheinbar unauflösbare Gemengelage juristischer, moralischer, politischer und wirtschaftlicher Aspekte implizieren. Um diese Gemengelage zu entwirren und Lösungsansätze zu finden, ist die Diskussion zu versachlichen und daher etwa zu fragen: Was ist der Auftrag bei der Suche nach NS-Raubkunst in Deutschland? Wie wurde dieser Auftrag bisher umgesetzt? Welche Rolle spielen die Museen? Herrscht in Sachen Beutekunst tatsächlich Stillstand? Was kann etwa auf der Fachebene unternommen werden? Wie kann speziell die 1994 gegründete und seit 2001 gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste (im Folgenden: Koordinierungsstelle) helfen, deren Aufgabe es insbesondere ist, gefundene und noch gesuchte NS-Raubkunst und Beutekunst zu dokumentieren? Bevor auf diese Fragen eingegangen wird, soll zunächst auf vier aktuelle Ereignisse hingewiesen werden, die den engen Bezug zwischen NS-Raubkunst bzw. Beutekunst, den Museen und der Koordinierungsstelle aufzeigen: - Im Dezember 2006 restituierte das Herzog-Anton-Ulrich-Museum Braunschweig das "Bildnis eines bärtigen Mannes" nach Tiepolo an die Erben des von den Nationalsozialisten verfolgten Kunstsammlers Jacques Goudstikker. 3 - Im selben Monat gab die Kunsthalle Bremen das Gemälde "Madonna mit Kind" (Umkreis Bartolomeo Vivarini) an die Erben von Jakob und Rosa Oppenheimer zurück. 4 - Im Januar 2007 empfahl die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" (im Folgenden: Beratende Kommission), dass das Deutsche Historische Museum Berlin die Plakatsammlung des von den Nationalsozialisten verfolgten Hans Sachs behalten solle und verband dies mit Hinweisen an das Museum zum künftigen Umgang mit den Plakaten. - Und kurz darauf gelang es dem Historischen Museum der Pfalz in Speyer, das infolge des Zweiten Weltkriegs verbrachte Gemälde "Pfalzgraf Friedrich Michael von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld" von Johann Nepomuk Reuling, das in Paris aufgetaucht war, wieder zurück zu gewinnen.
Bei allen diesen Ereignissen war die Koordinierungsstelle involviert: Im ersten Fall gelang die Identifizierung des Tiepolo-Gemäldes erst auf der Grundlage einer Fundmeldung, die das Braunschweiger Museum an die von der Koordinierungsstelle betriebene Internet-Datenbank www.lostart.de gegeben hatte. Bei der "Madonna mit Kind" war es eine in der Datenbank registrierte Suchmeldung der Erben Oppenheimer, die weiterhalf. In der Auseinandersetzung der Erben Sachs gegen das Deutsche Historische Museum fungierte die Koordinierungsstelle als Geschäftsstelle für die Beratende Kommission und im vierten Fall gelang es mit Unterstützung der Koordinierungsstelle, alle Beteiligten rasch zu informieren und dem Museum Hinweise zum weiteren Vorgehen zu geben, um die geplante Versteigerung des Objektes in Paris - die zu einem Eigentumsverlust geführt hätte - rechtzeitig zu verhindern. Am Beispiel dieser vier Fälle wird deutlich, dass eine der Stärken der in Magdeburg ansässigen Koordinierungsstelle in der Unterstützung der Museen liegt.
Die Aktivitäten im Bereich NS-Raubkunst basieren insbesondere auf den Grundsätzen der Washingtoner Konferenz vom Dezember 1998 in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden ("Washingtoner Prinzipien"), der deutschen Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Auffindung und Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, insbesondere aus jüdischem Besitz, von 1999 ("Gemeinsame Erklärung") und der Handreichung zur Unterstützung der Arbeit in den Einrichtungen. 5 So sollen nach Gemeinsamer Erklärung und Handreichung die kulturgutbewahrenden Einrichtungen unter anderem ihre Bestände nach Objekten durchsehen, von denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei ihnen um NS-Raubkunst handelt. Anschließend sollen sie der Koordinierungsstelle die Rechercheergebnisse melden, um mit der Veröffentlichung in der Internet-Datenbank Transparenz herzustellen und Suchende und Findende zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund ist nun zu fragen, wie die Museen zu diesem Auftrag aus der Gemeinsamen Erklärung stehen, was bisher erreicht wurde und was zukünftig unternommen werden kann.
Zur ersten Frage kann etwa auf die Sicht des Deutschen Museumsbundes verwiesen werden. Hiernach hätten "bislang weder Politik noch deutsche Museen zu einem souveränen Umgang mit der Thematik gefunden". 6 Entgegen Artikel 3 der Washingtoner Erklärung, der die Absicht bekräftigt, Mittel und Personal zur Verfügung zu stellen, seien die Museen weitestgehend auf sich allein gestellt. Das Dilemma werde dadurch verstärkt, dass sich einige Anwaltskanzleien inzwischen auf Provenienzforschung spezialisiert hätten und ihrerseits Nachkommen von NS-Opfern auf Kunstbesitz hinweisen, der ihnen eventuell zustehen könnte. Daher plane der Deutsche Museumsbund die Einrichtung einer Kontaktstelle für Museen bei Anfragen zu Provenienzen oder Restitutionsforderungen; parallele Tätigkeitsfelder wie beispielsweise zu dem der Koordinierungsstelle sollen dabei nicht aufgebaut werden. 7
Bei der zweiten Frage, was bisher erreicht wurde, kann beispielsweise auf die Dokumentation auf www.lostart.de verwiesen werden. Im Hinblick auf NS-Raubkunst und Beutekunst verzeichnet die Datenbank momentan Such- und Fundmeldungen zu über 107 000 detailliert und mehreren Millionen summarisch aufbereiteten Objekten mit mehr als 8 000 Abbildungen von über 930 in- und ausländischen Museen, Bibliotheken, Archiven und Personen. Mit Hilfe dieses Instruments konnten bisher neben den eingangs genannten Objekten zahlreiche weitere Werke etwa von Adriaen van de Velde, Lucas Cranach d. Ä., Lesser Ury und Franz von Lenbach identifiziert und restituiert werden. Bezüglich Fundmeldungen zu NS-Raubkunst liegen der Koordinierungsstelle zur Zeit Rückmeldungen von insgesamt 612 deutschen Einrichtungen vor (hierzu zählen auch Landkreise, Kommunen, Städte, etc.). Hiervon haben 545 Institutionen Fehlmeldung erteilt (d.h., sie haben keine NS-Raubkunst in ihren Beständen); 67 Einrichtungen haben insgesamt 5 092 Objekte mit Provenienzlücken gemeldet. Hinzu kommt der Restbestand CCP 8mit 2 467 Objekten.
Dass hierbei Einrichtungen aus ganz Deutschland betroffen sind, zeigen Meldungen etwa der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, der Gemäldegalerie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Kunsthalle Bremen, der Hamburger Kunsthalle, der Staatlichen Museen Kassel, des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud Köln und der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden; hierdurch wird zugleich deutlich, dass die vereinzelt geäußerte Behauptung, wonach die Internet-Datenbank der Koordinierungsstelle von führenden deutschen Museen boykottiert werde, 9 falsch ist. Da die Koordinierungsstelle auch ausländischen Institutionen die Möglichkeit der Registrierung anbietet, finden sich in der Datenbank etwa Eintragungen österreichischer Museen.
Dabei entscheidet das einzelne Museum stets selbst, wann und in welchem Umfang Informationen an die Koordinierungsstelle zur Veröffentlichung im Internet gegeben werden. Hierbei sind dann auch die Punkte Nr. 4 Washingtoner Prinzipien und Nr. III. 1. Gemeinsame Erklärung zu berücksichtigen, wonach aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind, bzw. Objekte auch dann veröffentlicht werden können, wenn NS-verfolgungsbedingter Entzug lediglich vermutet wird. Da in Deutschland allein für den kommunalen Bereich ca. 1 000 10 Einrichtungen als Adressaten der Gemeinsamen Erklärung in Frage kommen, könnte zwar entgegnet werden, dass sich bisher nur ein Bruchteil aller relevanten Einrichtungen des Themas angenommen hat. Bei einem Blick auf die Datenentwicklung der vergangenen Jahre wird allerdings deutlich, dass das Engagement der Einrichtungen kontinuierlich gestiegen ist: So lagen im Februar 2002 Rückmeldungen von erst 35 Einrichtungen vor, von denen 22 Fehlmeldungen erteilten und 13 insgesamt 747 Einzelobjekte meldeten, bei denen NS-Raubkunst zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Nach dem gemeinsamen Appell von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vom Januar 2005 stieg die Zahl im März 2005 auf 244 Einrichtungen an (191 Fehlmeldungen, 4 108 Objekte). Und über anderthalb Jahre später waren es bereits 335 Einrichtungen (278 Fehlmeldungen, 4 261 Objekte). Diese Entwicklung belegt das Engagement, das von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bzw. den Einrichtungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung unternommen wird.
Beim aktuellen und zukünftigen Umgang mit NS-Raubkunst - mithin der dritten Frage - ist zunächst zu beachten, dass sich, wie bei der Rückgabe von Kirchners "Straßenszene", die Medienberichterstattung häufig auf hochwertige Kunstwerke der Museen konzentriert. Durch den Umgang mit solch bedeutenden Kunstwerken allein ist aber die oben beschriebene Aufgabe, welche die Gemeinsame Erklärung an alle deutschen kulturgutbewahrenden Einrichtungen - also Museen, Bibliotheken und Archive - stellt, noch nicht erfüllt. Daher ist es sinnvoll, zweistufig vorzugehen: - In einer ersten Stufe sollten die Träger der Einrichtungen als Verantwortliche für die Gemeinsame Erklärung noch intensiver auf die Institutionen in ihren Bereichen einwirken, damit diese eigenverantwortlich durch Prioritätensetzung die Provenienzrecherche durchführen, d.h. eine erste Prüfung auf Grundlage vorhandener Unterlagen wie etwa hauseigenen Inventaren - was für den Großteil der Fälle ausreichend sein wird -, um hiernach nicht nur Fund-, sondern auch Fehlmeldungen an die Koordinierungsstelle geben zu können. Erst dadurch kann ein vollständiges Bild zu den Aktivitäten in ganz Deutschland gewonnen werden. - Auf Basis der so ermittelten Informationen ist in einer zweiten Stufe eine Provenienzforschung, d.h. eine vertiefte Untersuchung an den einzelnen bemakelten bzw. anspruchsbehafteten Objekten durchzuführen und die Ergebnisse der Koordinierungsstelle mitzuteilen. Zur Unterstützung dieser Tätigkeiten, die im Sinne der Gemeinsamen Erklärung ("Auffindung und Rückgabe") zügig erfolgen sollten, ist dann auch eine gezielte finanzielle Förderung sinnvoll, wie sie jüngst vom Bund beschlossen wurde.
Dieses zweistufige Verfahren zeigt, dass sich Provenienzrecherche und -forschung ergänzen. Es entspricht auch den Auffassungen der Jewish Claims Conference, wonach "insbesondere in einem ersten Schritt der Umfang der fraglichen Bestände zu benennen und zu veröffentlichen sei" 11 und des Deutschen Städtetages, demzufolge "den kleineren Einrichtungen, in denen wenig oder nur unbedeutendes NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut vermutet wird, ein einfaches Verfahren an die Hand gegeben werden müsste, mit Bordmitteln zügig Grundfeststellungen treffen zu können, die dann zu einer entsprechenden Meldung an die Koordinierungsstelle führen. Dabei geht es in vielen Fällen insbesondere darum, so genannte Fehlmeldungen abzugeben, wenn keine Objekte gefunden werden." 12
Neben der Dokumentation ist es nach Auffassung etwa des Deutschen Städtetages wünschenswert, wenn beispielsweise in Form von Symposien und Publikationen der Öffentlichkeit vermittelt würde, auf welchem Stand sich die Provenienzforschung befindet. 13 Aus diesem Grund weist die Koordinierungsstelle bereits seit mehreren Jahren national und international auf die Themen NS-Raubkunst und Beutekunst hin und hat verschiedene Hilfsmittel realisiert, welche die Einrichtungen in ihrer Arbeit unterstützen sollen, wie folgendes Beispiel zeigt: Die Washingtoner Prinzipien und die Gemeinsame Erklärung schlagen im Umgang mit NS-Raubkunst "gerechte und faire Lösungen" vor, ohne diese allerdings zu konkretisieren. Der Deutsche Städtetag deutet daher auf den Bedarf, "Hilfestellungen zu geben, wie ein gerechter und fairer Ausgleich erfolgen kann", 14 und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz betont, dass "Museen, die keine Erfahrungen mit solchen Restitutionsforderungen haben, verunsichert und in ihrer Entscheidungsfindung dadurch beeinträchtigt werden könnten". 15
In der öffentlichen Diskussion wird "faire und gerechte Lösung" häufig auf die Rückgabe des Objekts verkürzt, was allenfalls für eindeutige NS-Raubkunst-Identifizierungen zutreffend ist. Aber gerade in zweifelhaften Fällen bedeutet "gerechte und faire Lösung" nicht notwendigerweise und ausschließlich Restitution; denkbar ist - stets abhängig von der Einzelfallbetrachtung - etwa auch eine einvernehmlich vereinbarte Dauerleihgabe oder ein Rückkauf durch das Museum, um das Objekt auch für die Öffentlichkeit zu erhalten. Die Koordinierungsstelle hat daher bereits 2001 zwanzig Fälle aus der Praxis, die solche unterschiedlichen Lösungsmodelle aufzeigen, in Buchform veröffentlicht. 16 Damit kann diese Fallsammlung als ein Hilfsmittel für betroffene Einrichtungen beim konkreten Umgang mit Restitutionsforderungen dienen.
Mittlerweile sind in der Schriftenreihe der Koordinierungsstelle vier weitere Bände erschienen, die sich mit NS-Raubkunst, Beutekunst und Kulturgüterschutz befassen. 17 Zudem führt die Koordinierungsstelle seit 2002 die Weiterbildungsreihe "Verantwortung wahrnehmen" in den einzelnen Ländern für kulturgutbewahrende Einrichtungen durch, aus denen wiederum neue Impulse für Publikationen entstanden. 18 Weiterhin wurde eine "Checkliste Provenienzrecherche" entwickelt und die Online-Datenbank unter www.lostart.de um das Modul Provenienzrecherche ergänzt. Hier können Interessenten Daten zu Händlern, Sammlern, Auktionen, etc. einstellen, um damit noch mehr Transparenz zu schaffen, Doppelarbeit bzw. unnötige Kosten zu vermeiden und denjenigen, die mit entsprechenden Arbeiten befasst sind, Unterstützung auf aktuellem Stand zu geben. Mit der damit einhergehenden Vernetzung von Informationen wird letztlich auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit auf der nationalen und internationalen Fachebene im In- und Ausland bewirkt.
Daneben fungiert die Koordinierungsstelle als Geschäftsstelle für die Beratende Kommission, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Trägern der öffentlichen Sammlungen und den ehemaligen Eigentümern der Kulturgüter bzw. deren Erben Empfehlungen aussprechen kann, sofern dies von beiden Seiten gewünscht wird. Kritiker dieses Verfahrens bemängeln, dass die Kommission keine Fälle behandeln kann, bei denen sich eine Partei verweigert.
Doch dabei wird leicht übersehen, dass ein Zwang gegenüber einer Partei ein quasi-gerichtliches Verfahren bedeuten würde, was nichtmehr der Ratio der Kommission entspräche. Daher lehnt etwa auch der Deutsche Städtetag auf Grundlage eines entsprechenden Präsidiumsbeschlusses ein einseitiges Anrufungsrecht ab. 19 Die Kommission, der u.a. Jutta Limbach als Vorsitzende, Rita Süssmuth und Richard von Weizsäcker angehören, hat bisher in den Fällen Freund gegen Bundesrepublik Deutschland (2005) und Sachs gegen Deutsches Historisches Museum (2007) Empfehlungen abgegeben.
Wer die mittlerweile über viele Jahre geführten Beutekunstverhandlungen zwischen Deutschland und Russland bzw. Polen verfolgt hat, könnte den Eindruck gewinnen, dass ein Fortkommen aufgrund diametral gegenüberstehender Rechtsstandpunkte unmöglich sei. So stellt etwa im Hinblick auf Russland die deutsche Seite auf die Haager Landkriegsordnung von 1907 bzw. die deutsch-russischen Vereinbarungen von 1990 und 1992 ab und fordert die Herausgabe der Kulturgüter, während Russland auf sein "Beutekunst-Gesetz" von 1998 hinweist, wonach die Objekte zu russischem Staatseigentum erklärt wurden. 20 Dennoch gibt es Bewegung: So sind etwa in Bezug auf die deutsch-russischen Verhandlungen auf der politischen Ebene Arbeitsgruppen eingerichtet worden und singuläre Rückführungen zu verzeichnen. Daneben sind mit dem deutsch-russischen Museumsdialog und Kooperationsprojekten wie der Merowinger-Ausstellung 2007 wichtige Akzente auf der nationalen und internationalen Fachebene gesetzt worden.
Auch die Koordinierungsstelle bietet hier Unterstützung: Mit der Registrierung der Verlustmeldung in der Online-Datenbank wird gleichzeitig der - juristisch bedeutsame - Eigentumsanspruch der jeweiligen Einrichtung international angezeigt. Dabei zeigen Eintragungen aus allen Bundesländern die Breite der deutschen Beutekunst-Verluste. So finden sich in der Datenbank Meldungen etwa der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, der Staatsgalerie Stuttgart, der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen München, mehrerer Häuser der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Kunsthalle Bremen, des Museums Folkwang Essen, des Von-der-Heydt-Museums Wuppertal, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, des Kulturhistorischen Museums Magdeburg und der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Da - wie im Fall der NS-Raubkunst - die Koordinierungsstelle zudem ausländischen Einrichtungen die Registrierung anbietet, verzeichnet www.lostart.de auch Einträge etwa der Wiener Stadt- und Landesbibliothek und, vor dem Hintergrund der deutsch-ukrainischen Rückführungsverhandlungen, mehrerer ukrainischer Institutionen. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass neben Museen auch zahlreiche deutsche Bibliotheken und Archive ihre Beutekunstverluste in der Datenbank der Koordinierungsstelle öffentlich gemacht haben. Hierbei ist insbesondere auf die jüngste Initiative des Deutschen Bibliotheksverbandes hinzuweisen, auf deren Grundlage hin sich mehrere Bibliotheken zusammenschlossen, um die Bedeutung der Zusammenarbeit auf internationaler Fachebene zu unterstreichen und zur Nutzung der Datenbank anzuregen. 21
Dass die Koordinierungsstelle neben dieser Dokumentation bzw. Unterstützung auch die Diskussion etwa zu den Rückführungsverhandlungen zwischen Deutschland und Polen befördern kann, zeigte sich erst kürzlich, als der vierte Band aus der Buchreihe der Koordinierungsstelle präsentiert wurde. 22 In diesem Buch führt unter anderem Tono Eitel als deutscher Sonderbotschafter für die Verhandlungen mit Polen seinen Standpunkt aus, 23was zu einem großen politischen und medialen Echo führte. 24 Eitel betonte unter Bezugnahme auf das Völkerrecht, dass es sich bei den als "Berlinka" bekannten - jene aus Deutschland stammenden und heute in Krakau befindlichen - Objekten, darunter u.a. Briefe von Luther, Goethe und Schiller, um kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter handele, die an Deutschland zurückzugeben seien. Im Gegensatz zur Position Eitels weist Polen darauf hin, dass die Objekte nicht durch polnische Soldaten, sondern lediglich durch die Neuziehung der Grenzen nach dem Zweiten Weltkrieg auf polnisches Territorium gelangt wären. Zur Ausgewogenheit der Darstellung findet sich in dem Band der Koordinierungsstelle auch ein Aufsatz von Wojciech Kowalski, 25dem polnischen Verhandlungspartner Tono Eitels.
Das Buch schließt mit einer mehr als 120 Seiten umfassenden Chronologie der Restitution von Beutekunst von 1945 bis 2006; auch sie zeigt, dass es in den letzten Jahren Bewegung auf diesem politisch hochsensiblen Gebiet gibt, was die Hoffnung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, nährt, dass diese "nahezu letzte ungelöste Frage im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg einvernehmlich gelöst werden kann". 26
Beim weiteren Umgang mit NS-Raubkunst und Beutekunst sind vor allem bereits vorhandene Erkenntnisse zu vertiefen, neue Informationen zu gewinnen, Daten transparent zu machen und miteinander zu vernetzen. Hierfür bietet sich neben der Datenbank im Internet gerade auch das Modul Provenienzrecherche an, womit die Seite www.lostart.de auch weiterhin zu einem nationalen und internationalen Informations- und Wissensportal ausgebaut wird. Hierbei und bei der weiteren Arbeit der Koordinierungsstelle werden ebenfalls die Positionen Dritter bedacht, 27 damit die Stelle auch zukünftig den Museen als sachkundige Ansprechpartnerin in allen Belangen der NS-Raubkunst und Beutekunst zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung stehen kann. Erst diese Kombination von Dokumentation, Information und Transparenz bildet die Grundvoraussetzung für einen souveränen Umgang mit NS-Raubkunst - dessen Fehlen der Deutsche Museumsbund bemängelt - und Beutekunst.
1 Schlagzeilen (in
dieser Reihenfolge) aus Die Zeit, The New York Times,
www.netzeitung.de, Kunstzeitung, Der Tagesspiegel, mz-web.de, Die
Welt, www.mainpost.de und Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
zwischen August 2006 und Juli 2007.
2 In Ermangelung verbindlicher
Definitionen bezeichnet NS-Raubkunst allgemein diejenigen
Kulturgüter, welche die Nationalsozialisten insbesondere
jüdischen Bürgern entzogen haben, während es sich
bei Beutekunst um infolge des Zweiten Weltkriegs verbrachte Objekte
handelt.
3 Vgl. Ilona Lenhart, Ein gutes Ende,
in: FAZ vom 7. 12. 2006.
4 Vgl. Museum kauft Madonna mit Kind
zurück, in: www.spiegel.de (13. 12. 2006).
5 Diese drei sowie zahlreiche weitere
Dokumente und zusätzliche Informationen sind auch auf der
Homepage der Koordinierungsstelle (www.lostart.de) zu finden.
6 Michael Eissenhauer (Präsident
Deutscher Museumsbund), Provenienzforschung und Restitution, in:
Bulletin des Deutschen Museumsbundes (2006) 4, S. 1.
7 Vgl. ebd.
8 Beim Restbestand CCP (Central
Collecting Point) handelt es sich um eine Sammlung von
Kulturgütern, die von den Nationalsozialisten geraubt wurden
und deren Eigentümer nach Ende des Krieges nicht ermittelt
werden konnten; die Objekte werden vom Bund verwaltet und sind in
www.lostart.de als Fundmeldungen registriert.
9 So Stefan Koldehoff, Zwei Millionen
für die Raubkunst-Forschung, in: Süddeutsche Zeitung (SZ)
vom 5. 3. 2007.
10 Vgl. Deutscher Städtetag,
Stellungnahme zur Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur
und Medien vom 28. 3. 2007, Ausschussdrucksache 16 (22) 085, S. 1.
Alle Stellungnahmen auch in: www.bundestag.de.
11 Jewish Claims Conference,
Stellungnahme zur Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur
und Medien vom 28. 3. 2007, Ausschussdrucksache 16 (22) 089, S.
4.
12 Deutscher Städtetag (Anm. 10),
S. 3.
13 Vgl. ebd., S. 5.
14 Ebd., S. 4.
15 Stiftung Preußischer
Kulturbesitz, Stellungnahme zur Sitzung des Bundestagsausschusses
für Kultur und Medien vom 28. 3. 2007, Ausschussdrucksache 16
(22) 087, S. 6.
16 Vgl. Koordinierungsstelle für
Kulturgutverluste (Hrsg.), Beiträge öffentlicher
Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit
Kulturgütern aus ehemaligem jüdischen Besitz, Magdeburg
2001.
17 Vgl. zur NS-Raubkunst, neben dem in
Anm. 16 aufgeführten Band: Koordinierungsstelle (Hrsg.),
Museen im Zwielicht. Die eigene Geschichte, Magdeburg 2002, und
dies. (Hrsg.), Entehrt. Ausgeplündert. Arisiert. Entrechtung
und Enteignung der Juden, Magdeburg 2005. Zur Beutekunst: dies.
(Hrsg.), Kulturgüter im Zweiten Weltkrieg. Verlagerung,
Auffindung, Rückführung, Magdeburg 2007. Zum
Kulturgüterschutz: dies./Beauftragter der Bundesregierung
für Kultur und Medien (Hrsg.), Im Labyrinth des Rechts? Wege
zum Kulturgüterschutz, Magdeburg 2007.
18 Vgl. Landesstelle für die
nichtstaatlichen Museen in Bayern beim Bayerischen Landesamt
für Denkmalpflege (Hrsg.), Kulturgutverluste,
Provenienzforschung, Restitution. Sammlungsgut mit belasteter
Herkunft in Museen, Bibliotheken und Archiven, München
2007.
19 Vgl. Deutscher Städtetag (Anm.
10), S. 6.
20 Vgl. Susanne Schoen, Der rechtliche
Status von Beutekunst, Berlin 2004; Elena Syssoeva, Kunst im Krieg,
Berlin 2004; Christoff Jenschke, Der völkerrechtliche
Rückgabeanspruch auf in Kriegszeiten widerrechtlich verbrachte
Kulturgüter, Berlin 2005.
21 Vgl. Annette Gerlach, Kriegsbedingt
verlagertes Kulturgut deutscher Bibliotheken. Auswertung einer
DBV-Umfrage und die gemeinsame Presseerklärung deutscher
Bibliotheken zur Frage von kriegsbedingt verlagertem Kulturgut,
beide in: Bibliotheksdienst (2007), S. 10ff. und S. 3ff.
22 Vgl. Koordinierungsstelle (Hrsg.),
Kulturgüter im Zweiten Weltkrieg (Anm. 17).
23 Vgl. Tono Eitel, Vom Umgang mit
Beutekunst, in: ebd., S. 391ff.
24 Vgl. etwa Konrad Schuller, Kulturgut
als Reparationsleistung, in: FAZ vom 4. 8. 2007; Reinhard
Müller, Die letzten deutschen Kriegsgefangenen, in: FAZ vom
26. 7. 2007.
25 Vgl. Wojciech Kowalski, Die
Restitution der kriegsbedingten Kulturgutverluste Polens, in:
Koordinierungsstelle (Hrsg.), Kulturgüter im Zweiten Weltkrieg
(Anm. 17), S. 235ff.
26 Bernd Neumann, Grußwort in:
ebd., S. 10.
27 Vgl. die Antworten insbesondere zu
Frage 16 (Koordinierungsstelle) und 17 (www.lostart.de) in den
Stellungnahmen der Experten zur Sitzung des Bundestagsausschusses
für Kultur und Medien vom 28. 3. 2007 in: www.bundestag.de;
die Stellungnahme der Koordinierungsstelle findet sich an gleicher
Stelle als Ausschussdrucksache 16 (22) 090.