Unternehmen, die neue Ausbildungsplätze mit Altbewerbern besetzen, sollen nach dem Willen des Bundesrates für einen befristeten Zeitraum eine finanzielle Förderung erhalten. Bis zum Jahr 2009 solle ein Zuschuss gezahlt werden, der 50 Prozent der Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres nicht übersteigt, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf ( 16/6968 ).
Sie geht davon aus, dass bundesweit jährlich 20.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine Voraussetzung für den Zuschuss soll ein Ausbildungsverhältnis von mindestens einem Jahr sein. Pro Ausbildungsjahr fallen laut Bundesrat Kosten in Höhe von rund 76 Millionen Euro an, die von den Trägern des Arbeitslosengeldes II beziehungsweise von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu tragen wären.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, lehnt aber die von den Ländern vorgeschlagene gesetzliche Zulassung von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen nach dem Schulrecht der Länder und deren Bildungsgänge für die berufliche Weiterbildung ab. Dies sei weder verfassungsrechtlich geboten noch sachgerecht.