BEAMTENSTATUS
Opposition kritisiert »Kleinstaaterei«
Mobil soll er sein, der moderne Beamte. Dieses Ziel ist nicht einfach zu erreichen - erst recht nicht angesichts der Ergebnisse der Föderalismusreform, die den Bundesländern jeweils eigene Entscheidungsbefugnisse über Laufbahnentwicklung, Einstellungs- und Ausbildungsvoraussetzungen sowie der Altersversorgung zubilligen.
Damit nun nicht, wer von einem Land in das andere wechseln möchte, Versorgungsansprüche verliert, hat die Bundesregierung das Beamtenstatusgesetz ( 16/4027 ) vorgelegt. Damit soll ein einheitliches Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte erreicht werden. Während einer öffentlichen Anhörung im März 2007 gab es zu dem Vorhaben viel Kritik.
Am 13. Dezember hat der Bundestag die Vorlage in geänderter Fassung mit den Stimmen der Regierungskoalition nun angenommen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten sowie die Erweiterung des Begriffes des Dienstvergehens. Außerdem wird geregelt, dass Verzögerungen bei der Beförderung, die sich aus dem Wehrdienst ergeben, angemessen ausgeglichen werden müssen.
Aus Sicht der Union wird die Regelung den unterschiedlichen Bedürfnissen des Bundes und der Länder gerecht. Es sei gelungen, die Mobilität und Flexibilität bei einem Dienstherrenwechsel zu sichern. Auch die Problematik eines Dienstortwechsels habe man "angemessen" gelöst, so die Union. Der FDP hingegen fehlt es an Rechtssicherheit. Es gebe keine länderübergreifenden Regelungen zur Laufbahnanerkennung, wurde kritisiert. Mit der Frage der Laufbahnanerkennung, so die SPD-Fraktion, habe man sich intensiv beschäftigt, da dieser Bereich "verfassungsrechtlich gefahranfällig" sei. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes sei dabei ein guter Weg für die Länder gefunden worden.
Die Linksfraktion sieht in dem Gesetz eine Verschärfung der Grundtendenz, dass die Schaffung von Mobilität zu Lasten der Beschäftigten erfolge. Aus ihrer Sicht werden dabei die Rechte des Dienstherren erweitert, während die Rechte der Beamten eingeschränkt werden. Die Bundesregierung habe die Möglichkeiten der Rahmengesetzgebung nicht ausgenutzt, bemängelten die Grünen. Die "deutsche Kleinstaaterei" führe nun zu 17 unterschiedlichen Laufbahnrechten, was nicht das Ziel einer Reform sein könne. Für Beamte sei es nun schwierig, Dienstherr und Dienstort zu wechseln. Außerdem sei die "Durchlässigkeit für Externe" eingeschränkt, wurde kritisiert. Ein Wechsel zwischen Tätigkeiten in der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst werde damit erschwert.
Keine Mehrheit im Bundestag fand ein FDP-Gesetzentwurf ( 16/5250 ), der eine Einmalzahlung für Beamte im Jahr 2007 in Höhe von 300 Euro vorsah.