Der Anteil der Soldatinnen in der Bundeswehr hat sich seit Öffnung aller Laufbahnen für Frauen Anfang 2001 verdreifacht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz ( 16/7425) mit. Die Zahl weiblicher Berufs- und Zeitsoldaten sei von 4.252 im Jahr 2000 auf 13.884 im Januar 2007 gestiegen. Damit lag der Gesamtfrauenanteil im vergangenen Jahr bei 7,3 Prozent. Die Bundesregierung räumt jedoch ein, dass die im Gleichstellungsgesetz von 2005 anvisierte Frauenquote von mindestens 15 Prozent selbst bei anhaltend guter Bewerbungslage in den nächsten Jahren nicht erreicht werde.
Bündnis 90/Die Grünen wollen dem Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften auf den Grund gehen. Die Fraktion hat eine Große Anfrage ( 16/7550) mit 50 Fragen vorgelegt. Sie erkundigt sich nach Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften und will wissen, wie die Bundesregierung diese rechtfertigt. Im Einzelnen geht es um Fragen des Einkommensteuer-, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts, der Hinterbliebenenversorgung, des Erziehungsrechts, des Bestattungs- und Friedhofsrechts sowie den Befangenheitsregelungen.
Die Fraktion Die Linke will die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen beim Einstieg von Finanzinvestoren stärken. Um die Beschäftigten vor den negativen Folgen einer Übernahme insbesondere durch so genannte Private Equity Fonds zu schützen, sei es notwendig, die Betriebsverfassungsorgane an den Veränderungen zu beteiligen, heißt es in ihrem Gesetzentwurf ( 16/7533). So solle die Übernahme von mindestens 30 Prozent der Anteile eines Unternehmens als Betriebsänderung definiert werden. In diesem Falle müsse der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichten und die Betriebsänderung mit dem Betriebsrat beraten. mpi
Der Bundesrechungshof kritisiert die Praxis bei der Gewährung von Hartz-IV-Wohn- und Heizkosten. In einer Unterrichtung ( 16/7570) weist er auf erhebliche Mängel insbesondere bei der Ermittlung der angemessenen Aufwendungen hin. Das Bundesarbeitsministerium wird aufgefordert, per Rechtsverordnung bundeseinheitlich festzulegen, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und unter welchen Voraussetzungen die Leistungen pauschaliert werden können. Dies lehnt der Bund bislang ab. Der Bundesrechnungshof schreibt, bei seinen Erhebungen in 13 Grundsicherungsstellen habe er acht verschiedene Regelungen vorgefunden, die "zu unterschiedlichen Leistungen", "zu wesentlichen Ungleichbehandlungen der Hilfeempfänger" und zu einer "zum Teil rechtswidrigen Gesetzesanwendung" führten.
Ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem mit klar geregelten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, die sich nach dem Schadensmaß richten müssten, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/7520). Die bisher praktizierte Zuweisung von Zuständigkeiten nach der Schadensursache werde den neuen Formen der Bedrohung nicht gerecht und müsse aufgegeben werden, heißt es weiter. Zur Qualitätssteigerung im Katas-trophenschutz müsse die Ausbildung optimiert werden, verlangen die Antragsteller. Anzustreben sei dazu ein standardisiertes, aufeinander aufbauendes und miteinander verzahntes Ausbildungssystem.
Über die Achtung der Grundrechte will sich die FDP-Fraktion in einer Großen Anfrage ( 16/7271) informieren. Von Interesse sind etwa das Grundrechtsverständnis, die Grundrechte in Europa sowie Eingriffe in die Grundrechte. Unter anderem will die Fraktion wissen, welche weiteren Gesetzesvorhaben von der Bundesregierung verfolgt werden, die zu weiteren Grundrechtseinschränkungen führen könnten. Viele Entwicklungen ließen befürchten, so die Fraktion, dass die Grundrechte "an Substanz verlieren" oder relativiert würden. Es gewännen"vage Begriffe" wie die Bedrohung der Sicherheit durch Terrorismus an Bedeutung.