STRAFVERFAHREN
Bundesrat für Stärkung des Opferschutzes
Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess ( 16/7617) sieht vor, Opfern schwerer Körperverletzung einen kostenlosen anwaltlichen Beistand zu stellen, um Schadenersatzforderungen an den Täter durchsetzen zu können.
Während dem Täter ein Pflichtverteidiger gestellt werde, so der Bundesrat, müssten nebenklageberechtigte Opfer, die nicht prozesskostenhilfeberechtigt sind, derzeit die Anwaltskosten selber tragen und versuchen, auf dem Wege des Schadenersatzes diese vom Täter wiederzuerlangen. Zwar handle es sich um relativ seltene Fälle - bundesweit hatte es 2005 126 Urteile wegen schwerer Körperverletzung und 191 Urteile wegen erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme gegeben - angesichts der gravierenden und oftmals lebenslangen Folgen einer schweren Körperverletzung sei es jedoch im Interesse des praktizierenden Opferschutzes dringend geboten, die Kosten für die berechtigte Nebenklage aufzufangen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Die Bundesregierung begrüßt die Länderinitiative. Die Verbesserung der Situation der Opfer von Straftaten sei ihr ein "stetes Anliegen". Es sei "sachgerecht", Delikte der schweren Körperverletzung, des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme in den Katalog des Paragrafen 397a Absatz 1 der Strafprozessordnung aufzunehmen und damit auch in diesen Fällen die kostenlose Vertretung durch einen Opferanwalt zu gewährleisten.