Voraussichtlich gegen Ende des Jahres wird das Bundesverfassungsgericht klären, ob die Einschränkung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß war oder nicht. Der Bundesfinanzhof hat diese Frage am 23.Januar verneint, die Finanzgerichte von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sowie das Finanzgericht Köln hatten sie zuvor bejaht. Seit 2007 können die Fahrtkosten der ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstätte steuerlich nicht mehr abgesetzt werden. Die Bundesregierung hält die Neuregelung nach wie vor für verfassungskonform. Die finanzpolitischen Sprecher von Union und SPD, Otto Bernhardt und Jörg-Otto Spiller, wollen nun den Karlsruher Richterspruch abwarten. FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms hat unterdessen die Regierung aufgefordert, die Kürzungen zurückzunehmen, ehe sie von den Gerichten dazu gezwungen werde. Oskar Lafontaine (Die Linke) forderte die "volle Pendlerpauschale" zurück, damit. Arbeitnehmer ihre Kosten genauso absetzen könnten wie Arbeitgeber. Christine Scheel von den Grünen verlangte eine verfassungsgemäße Neuregelung zur Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an.