Gesetzesänderungen als Folge des Anlagebetrugsfalls der Phoenix Kapitaldienst GmbH wird es vorerst nicht geben. Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen lehnten Union, SPD und Linke am 24. Januar einen Antrag der FDP ( 16/5786) ab, in dem ein Eingreifen des Gesetzgebers gefordert worden war. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/7645).
In ihrem Antrag hatten die Liberalen daran erinnert, dass rund 30.000 Anleger geschädigt worden seien und der Schaden fast 650 Millionen Euro betrage. Die zu erwartenden Entschädigungszahlungen durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) beliefen sich auf rund 180 Millionen Euro. Da der Kassenbestand der EdW nicht ausreiche, könne diese Sonderbeiträge von ihren Mitgliedsunternehmen erheben. Die FDP wollte nun, dass der Übergang von Schadensersatzansprüchen auf die EdW gesetzlich geregelt wird. Auch sollten die verschiedenen Institute in einer gemeinsamen Entschädigungseinrichtung zusammengefasst werden, damit die EdW die Anleger noch vor der Endfassung des Insolvenzplans entschädigen kann. Exis-tenzbedrohende Sonderbeiträge müssten von den EdW-Mitgliedern dann nicht mehr eingefordert werden.
Union und SPD meinten, die Finanzdienstleister in der EdW dürften in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Würden die vorhandenen Sicherungseinrichtungen zusammengeführt, entstünde ein undurchsichtiges System, bei dem die Gefahr bestünde, dass künftige Krisen zu spät erkannt werden. Zunächst solle daher ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden.