"Wer den Rechtsstaat zuverlässig schützen will, muss innerlich auch bereit sein, bis an die Grenzen dessen zu gehen, was vom Rechtsstaat erlaubt und geboten ist", rief Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) nach der Stockholmer Botschaftsbesetzung den Fahrplan für das weitere Vorgehen gegen die RAF-Terroristen aus. Ein Zwischenstopp auf dieser Marschroute war das zweite Anti-Terror-Gesetz, das am 16. Februar den Bundestag passierte. Eine haarscharfe Mehrheit von 245 Abgeordneten (die Gegner zählten nur eine Stimme weniger) billigte die Einführung von Trennscheiben zwischen Gefangenem und Verteidiger, um das Einschleusen von Sprengstoff, Waffen oder ähnlichem zu verhindern. Die weiteren Neuerungen: Verteidiger konnten vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn der Verdacht auf Tatbeteiligung bestand und zu Fahndungszwecken konnten Kontrollstellen an öffentlichen Orten errichtet werden.
Der CDU/CSU-Fraktion ging dies nicht weit genug. Die Christdemokraten forderten unter anderem die Überwachung des Verteidigergesprächs und eine Sicherungsverwahrung für verurteilte Terroristen. "Die Bürger des Staates sind zu diesen Opfern bereit", glaubte der CDU-Abgeordnete Heinz Eyrich. Sein Kollege von der SPD, Alfred Emmerlich, mahnte jedoch, dem Terrorismus nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen zu begegnen, sondern auch nach den Ursachen zu forschen. Strategien seien im gesamten gesellschaftspolitischen Bereich gefragt. Tatsächlich stießen die Gesetze vor allem unter Juristen auf Kritik. Seit Prozessauftakt gegen die erste Generation der RAF im eigens geschaffenen Hochsicherheitstrakt in Stuttgart-Stammheim unterlagen die Verteidiger schon neuen Beschränkungen.