Christian Garve, der Breslauer Philosoph und Übersetzer, schrieb 1792: Das Wort "Bürger" "hat im Deutschen mehr Würde als das französische bourgeois ..., und zwar deswegen hat es mehr, weil es bei uns zwei Sachen zugleich bezeichnet, die im Französischen zwei verschiedene Benennungen (haben). Es heißt einmal ein jedes Mitglied einer bürgerlichen Gesellschaft - das ist das französische citoyen -, es bedeutet zum anderen den unadligen Stadteinwohner, der von einem gewissen Gewerbe lebt - und das ist bourgeois" 1 . Im Grunde gilt dies bis heute: Mit "Bürger" und "bürgerlich" bezeichnet man im Deutschen einerseits die Angehörigen einer schmalen Schicht oder Klasse und ihre Eigenschaften (bourgeoisie, middle class), andererseits die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, das heißt alle Personen, insofern und insoweit sie mit Rechten und Pflichten einem Gemeinwesen angehören (citoyens/citoyennes, citizens).
Damit hängt zusammen, dass Bürger und Bürgertum sehr unterschiedlich bewertet worden sind - zwischen Ablehnung und Hochschätzung, Verachtung und Respekt, Hass und Lob. Die aristokratische Kritik des frühen 19. Jahrhunderts hielt die Bürger für borniert und mittelmäßig. Die sozialistische Arbeiterbewegung polemisierte gegen bürgerlichen Klassenegoismus, bürgerliche Ausbeutung und bürgerlichen Standesdünkel. Die Jugendbewegung zu Anfang des 20. Jahrhunderts wandte sich gegen bürgerliche Konventionen und bürgerliche Heuchelei. Die Faschisten verachteten den bürgerlichen Individualismus und den bürgerlichen Rechtsstaat. Auch die kommunistischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts haben das Bürgertum und seine Kultur bekämpft. Die marxistischen Studenten und Intellektuellen, die 1968 in Berkeley, Paris und Berlin protestierten, gaben ihrer Verachtung für alles Bürgerliche unmissverständlich Ausdruck - bis hin zum Spott über "bürgerliche Liebe", "bürgerliche Wissenschaft" und "bürgerliche Kunst".
Umgekehrt schrieb der liberale Historiker Theodor Mommsen 1899 im Rückblick auf sein Leben: "(...) mit dem Besten, was in mir ist, bin ich stets ein animal politicum gewesen und wünschte, ein Bürger zu sein. Das ist nicht möglich in unserer Nation (...)." 2 Auch heute sind die Begriffe "bürgerlich" und "Bürger" oft positiv besetzt, so in "Bürgerrecht" und "Bürgergesellschaft". Die Idee der Bürgerlichkeit, schrieb der Philosoph Stephan Strasser, orientiert sich an dem Ziel der rationalen Gestaltung der menschlichen Geschichte durch mündige, diskutierende, friedlich konkurrierende Individuen und Gruppen, im Glauben an die Möglichkeit des Fortschritts. 3
Ähnlich wie die Begriffe Bürger und Bürgertum schwankt der Begriff Bürgerlichkeit in der Geschichte. Er ist ein Sammelbegriff für die verschiedenen bürgerlichen Eigenschaften. Man assoziiert damit bürgerliche Kultur, und diese oszilliert, je nach dem Blickwinkel des Betrachters, zwischen partikularistischer Exklusivität einerseits und ausstrahlendem Universalismus andererseits. Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, ist in Deutschland und vielen anderen Ländern die Kritik an Bürgertum und Bürgerlichkeit zugunsten positiver Bewertungen von Bürgertum und Bürgerlichkeit weit zurückgetreten. Manche sprechen von einer Renaissance der Bürgerlichkeit.
Wie kommt es zu dieser Vieldeutigkeit der Begriffe "Bürger" und "bürgerlich"? Wie kommt es zu diesen Schwankungen in der Bewertung? Was daran ist europäisch, und was ist deutsch? Es empfiehlt sich, historisch zwischen drei Bedeutungen des Begriffs "Bürger" und drei Entwicklungsphasen zu unterscheiden:
Erstens: dem Bürger des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit, also der Zeit bis ca. 1800. Er war ein Städter. Durch Rechtsstellung und Lebensweise unterschieden sich Bürger in diesem Sinn von den Angehörigen des adligen und des geistlichen Standes, von der ländlichen Bevölkerungsmehrheit und der breiten städtischen Unterschicht. Ihre Rechtsstellung, das Bürgerrecht, berechtigte sie zu selbständigem Gewerbe und Handel, zur Mitwirkung an der städtischen Selbstregierung und zum Empfang von Leistungen aus städtischer Fürsorge bei Armut und Hilflosigkeit. Das Bürgerrecht wurde durch Geburt erworben oder an Bewerber auf Antrag verliehen, falls diese bestimmte Bedingungen erfüllten, etwa Vermögen oder gesuchte Qualifikationen besaßen. Die Bürger stellten in den Städten des 17. und 18. Jahrhunderts oft nur eine große Minderheit dar. Zu ihnen gehörten die Handwerksmeister, einige ihrer Gesellen, Kaufleute, Ladenbesitzer und Wirte, auch Ärzte und Pfarrer, nicht aber Gesinde, Arbeiter und Arme.
"Stadtluft macht frei." Die Städter unterstanden in der Regel nicht den adligen und geistlichen Herrschaften, denen die Bevölkerung des platten Landes Gehorsam, Dienste und Abgaben schuldete. Die Städte besaßen in der Regel verbriefte Privilegien und Freiheiten gegenüber den adligen oder geistlichen Landesherren. Die Existenz von Städten mit solcher Autonomie ist ein grundlegendes Element der europäischen Geschichte seit dem Mittelalter. Die Bürger entwickelten eine nicht-adlige, nicht-geistliche, nicht-bäuerliche: eben städtische Kultur mit gemeinsamen Normen, Ehrvorstellungen und Symbolen. Stadtbürgerliches Leben war stark von Herkommen und Brauchtum geprägt, oft eng und behäbig, ohne viel Neigung zu Innovation und Modernisierung. Doch Gewerbe und Handel trugen die Keime des Wandels in sich. Arbeit und Leistung zählten in der Kultur des Stadtbürgertums mehr als in der des Adels. Gemeinsinn und Selbständigkeit wurden im Stadtbürgertum erlernt und geübt. 4 Das war wichtiges kulturelles Kapital für die Zukunft. Bürger in diesem Sinn heißt auf Englisch "burgher".
Zweitens: Besitz und Bildung, das neue Bürgertum des 19. Jahrhunderts. Seit dem 18. Jahrhundert kamen neue Kräfte ins Spiel. Der Feudalismus ging unter und mit ihm der Stand der Stadtbürger im alten Sinn. Mit dem aufsteigenden Kapitalismus, dem anschwellenden Handel und mit der Industrialisierung stieg die Zahl und wuchs die Bedeutung der großen Kaufleute, Verleger und Manufakturunternehmer, der Reeder und Bankiers, der Unternehmer und Fabrikanten. Diese "Bourgeoisie", diese "Wirtschafts-" oder "Besitzbürger" wurden wohlhabender, sozial gewichtiger und einflussreicher. Ihre Tätigkeit reichte über die Grenzen der Städte hinaus. Ihre großgewerblich-kapitalistischen Unternehmungen konnten meist nur gegen die Regeln der Zünfte, gegen das alte Stadtbürgertum durchgesetzt werden, oft mit der Hilfe von Sonderrechten des Staates, die städtisches Recht aufhoben.
Entsprechende Wirkungen hatte die "innere Staatsbildung" (Otto Hintze). Sie wurde von den absolutistischen Staaten des europäischen Kontinents im 18. Jahrhundert kräftig vorangetrieben. Mit sich ausdehnender Staatstätigkeit, neuen Behörden und wachsenden Verwaltungen nahm die Zahl der "Staatsdiener" allmählich zu. Diese oft akademisch ausgebildeten Beamten, auch die Professoren, identifizierten sich mehr als Untertanen ihres Königs oder Bürger eines Staates denn als Bürger einer Stadt. Sie gehörten auch dem Stadtbürgerstand rechtlich nicht an.
So bildete sich im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert eine neue Sozialformation heraus, eine aufsteigende schmale Schicht, die sich aus Besitzenden und Gebildeteten zusammensetzte und für die das Wort "bürgerlich" in einer neuen Weise in Gebrauch kam: im Sinne von Besitzbürgertum und Bildungsbürgertum. Die Basis war zwar, wie gesagt, überstädtisch, doch fehlte es diesem Bürgertum nicht an Gemeinsamkeiten mit den wohlhabenden und gebildeten Teilen des herkömmlichen Stadtbürgertums, mit denen es verknüpft blieb, über Heiratskreise und eine gemeinsame Kultur. Was hatten diese unterschiedlichen Bürger gemeinsam? Einerseits die kritische Distanz zum Geburtsadel und seiner Welt, die Hochschätzung von Leistung und Bildung, die Kritik am Gottesgnadentum und an absolutistischer Willkür, zugleich aber die Absetzung vom niederen Volk; andererseits die städtische Lebensweise und die damit zusammenhängende Kultur. Man saß auch politisch im selben Boot, auf derselben Bank, denn in den landständischen Vertretungen der Zeit gehörten die neuen wie die alten Bürger zum "Dritten Stand", nicht zum Adel und nicht zur Geistlichkeit. 5 - Bürgertum in diesem zweiten Sinn hieß auf Französisch oder Englisch "bourgeoisie", auf Englisch auch "middle class(es)".
Drittens: dem Programm der "bürgerlichen Gesellschaft" (oder auch "Bürgergesellschaft"). Vor allem im Milieu dieses neuen Bürgertums entwickelten sich moderne, durch die Aufklärung geprägte Ideen, Ideen von einer neuen Gesellschaft, Kultur und Politik: das Programm einer "bürgerlichen Gesellschaft". Es wurde in den bürgerlich geprägten Logen und Lesegesellschaften, den Vereinen und Zeitschriften des 18. und frühen 19. Jahrhunderts diskutiert, bald auch auf öffentlichen Versammlungen und Festen der sich ausbreitenden liberalen Bewegung. Es war ein zukunftsgerichteter Entwurf, zu dem sehr verschiedene Autoren beigetragen hatten - von John Locke und Adam Smith über Montesquieu und die Enzyklopädisten bis zu Immanuel Kant und den liberalen Denkern des 19. Jahrhunderts. Im Zentrum dieses Entwurfs stand das Ziel einer modernen, säkularisierten Gesellschaft freier, mündiger Bürger (citoyens), die ihre Verhältnisse friedlich, vernünftig und selbständig regelten, ohne allzu viel soziale Ungleichheit, ohne obrigkeitsstaatliche Gängelung, individuell und gemeinsam zugleich. Dazu bedurfte es bestimmter Institutionen: des Marktes, einer kritischen Öffentlichkeit, des Rechtsstaates mit Verfassung und Parlament. In dieser gesellschaftlich-politischen Zielsetzung steckte ein neuer Daseinsentwurf, der auf Arbeit, Leistung und Bildung (nicht auf Geburt), auf Vernunft und ihrem öffentlichen Gebrauch (statt auf Tradition), auf individueller Konkurrenz wie auf genossenschaftlicher Gemeinsamkeit fußte und sich kritisch gegen zentrale Elemente des Alten Regimes wandte: gegen Absolutismus, gegen Geburtsprivilegien und gegen ständische Ungleichheit, auch gegen kirchlich-religiöse Orthodoxie. Dieses Programm hatte, wie gesagt, zwar seine Basis im sich neu formierenden Bürgertum (und in angrenzenden Schichten des niederen Adels und des Kleinbürgertums), aber der Tendenz nach war es ein Programm für alle, ein universales Modell, das auf Freiheit, Gleichheit und Teilnahme aller Bürger - im Sinne aller Staatsbürger - hindrängte und zugleich auf die Verallgemeinerung der bürgerlichen Kultur und Lebensweise über das Bürgertum hinaus abzielte. Durch Schulbildung, Literatur, Theater, Erziehung, Disziplin, Umgestaltung des öffentlichen Lebens sollte es alle prägen: der Bürger auf dem Weg vom bourgeois zum citoyen.
Dies war ein imponierender Entwurf, durchaus utopisch und besonders zu Beginn des 19. Jahrhunderts weit von der Wirklichkeit entfernt. Bürger im Sinn der "bürgerlichen Gesellschaft" oder "Bürgergesellschaft" heißt auf Englisch "citizen" und auf Französisch "citoyen/citoyenne". 6
Wenngleich die drei Entwicklungsphasen, die sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts herausgebildet hatten - vom Stadtbürgertum der Frühen Neuzeit über die Kultur des Wirtschafts- und Bildungsbürgertums bis zur Utopie der Bürgergesellschaft - zusammenhingen, so waren sie doch klar voneinander unterschieden. Im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts hat sich viel geändert. 7
Der Umriss des Stadtbürgertums ist verblasst. Die rechtliche Unterscheidung zwischen Stadt und Land verlor im 19. Jahrhundert ebenso an Bedeutung wie die rechtliche Unterscheidung zwischen Bürgern und sonstigen Einwohnern in den Städten. Doch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein, zum Teil bis heute, hielten sich vor allem in den kleineren und mittelgroßen Städten Restbestände des Stadtbürgertums. Sein Zusammenhalt wurde dort durch Vereine, Geselligkeit, Stiftungen, Heiratskreise und gemeinsame Kultur abgestützt: Kreise städtischen Bürgertums mit verschwimmenden Grenzen zur übrigen Stadtbevölkerung sind bis heute existent.
Das 19. Jahrhundert brachte den rasanten Aufstieg der Leute von Besitz und Bildung. Die Industrialisierung veränderte das Wirtschaftsbürgertum, die Bourgeoisie. Mit den Geschäften nahmen Reichtum, Ansehen und Selbstbewusstsein der Kaufleute, Unternehmer und Kapitalisten zu. Mit dem Aufstieg der Wissenschaften und dem Ausbau des Hochschulsystems kam es andererseits zur Aufwertung und Expansion der Berufe mit höherer Bildung und akademischer Qualifikation. Ärzte, Pfarrer und Anwälte, Professoren, Richter und höhere Verwaltungsbeamte, bald auch diplomierte Ingenieure, Manager und Wissenschaftler rechneten zum Bildungsbürgertum.
Die Grenze zwischen Wirtschafts- und Bildungsbürgertum verschwamm, aufgrund vielfältiger Verwandtschaften und Beziehungen, ähnlicher Schulbildung und gemeinsamer Kultur. Was heißt bürgerliche Kultur? Zu ihr gehörten die Hochschätzung von Arbeit und Leistung, von Selbständigkeit und Bildung, ein bestimmtes Familienideal und ein bestimmtes Modell der Arbeits- und Machtaufteilung zwischen den Geschlechtern, auch bestimmte moralische und ästhetische Grundsätze, Werte und Lebensweisen. Das Bürgertum stellte die wichtigste Basis des Liberalismus dar, der im 19. Jahrhundert seine große Zeit erlebte. Es repräsentierte auch den Kern der nationalen Bewegung, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts politisch immer weiter nach "rechts" rückte und sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer häufiger zum Nationalismus radikalisierte. Bürgerliche Kultur prägte immer stärker die ganze Gesellschaft. Angehörige des Bürgertums erzielten imponierende Leistungen in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Insofern ist es richtig, vom 19. Jahrhundert als dem bürgerlichen Jahrhundert zu sprechen.
Doch allmählich wurde das Bürgertum defensiver. Es blieb eine Minderheit. Im späten 19. Jahrhundert rechneten etwa sieben bis zehn Prozent der Bevölkerung dazu. Durch Wahlrecht und Lebensweise, Wohlstand und Bildung setzte es sich deutlich von den kleinen Leuten ab, von den Unterschichten, vom Kleinbürgertum und von der ländlichen Bevölkerung, während sich die soziale und kulturelle Distanz zum Adel hin abschwächte.
Der Erste Weltkrieg, die Demokratisierung des politischen Systems danach, die Krisen und Diktaturen des 20. Jahrhunderts, die rasante Modernisierung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts haben die Kultur des Bürgertums einerseits zersetzt und andererseits verbreitet: Die innere Differenzierung des Bürgertums nahm zu, und seine Außengrenzen verschwammen. In den fortgeschrittenen industriellen und postindustriellen Gesellschaften von heute ist es deshalb kaum noch möglich, von einem klar abgegrenzten Bürgertum zu sprechen.
Im 19. Jahrhundert wurden schrittweise Grundbestandteile des Modells der bürgerlichen Gesellschaft bzw. Bürgergesellschaft realisiert: die Durchsetzung der Marktwirtschaft, die Entstehung des Rechts- und Verfassungsstaats, die Ordnung der sozialen Beziehungen auf der Basis von Arbeit, Leistung und Wirtschaftserfolg, später auch Öffentlichkeit ohne Zensur und mit Parlamentarisierung, die aber in Deutschland bis 1918 nicht recht vorankam. Überhaupt blieb die Wirklichkeit des 19. und frühen 20. Jahrhunderts weit hinter dem Modell der bürgerlichen Gesellschaft zurück. Große, ja wachsende Teile der Bevölkerung - die unteren Schichten, das mit der Industrialisierung anschwellende Proletariat - verfügten weder über Besitz noch über hinreichende Bildung oder über Selbständigkeit. Ihnen fehlten die Ressourcen, die unabdingbar waren, um an der bürgerlichen Kultur und am bürgerlichen politischen Leben tatsächlich teilnehmen zu können. Die Zahl der abhängig Beschäftigten wuchs, die Wirklichkeit widersprach insofern dem Modell der bürgerlichen Gesellschaft. Die sozialistische Arbeiterbewegung wurde zur wichtigsten Instanz der Kritik an dieser Diskrepanz, die marxistische Kritik brachte den Widerspruch auf den Begriff.
Und zunehmend wurde bewusst, dass die volle Teilnahme an den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten in der Regel dem männlichen Teil der Bevölkerung vorbehalten war. Der Bürger des Modells der bürgerlichen Gesellschaft war realiter ein Mann. Wenn sich schon der Weg zum citoyen als viel schwieriger herausstellte, als ursprünglich gedacht, dann war man von der Realisierung der citoyenne erst recht weit entfernt. Das lag letztlich an Eigenarten der bürgerlichen Gesellschaft selbst, nicht zuletzt an ihrem Familienmodell, das die ungleiche Rolle der Geschlechter voraussetzte und immer neu befestigte. Vor allem im 19. und dann im 20. Jahrhundert gelang es aber der Frauenbewegung allmählich, die geschlechtsspezifische Einseitigkeit der Bürgergesellschaft wirkungsreich zu kritisieren und diese Kritik mit den Idealen der Bürgergesellschaft - Gleichheit, Mündigkeit und Selbstverwirklichung für alle - zu begründen.
Nur äußerst langsam ist es gelungen, diese sehr tief verwurzelten Grenzen zu durchbrechen, die der vollen Realisierung des Ideals der Bürgergesellschaft im Wege standen. Die Demokratisierung des Wahlrechts für beide Geschlechter, der Aufstieg von Massenparteien, die Verbreiterung der Massenbildung und der Ausbau des Sozialstaats waren wichtige Schritte auf diesem Weg, der auch heute noch nicht voll an sein Ziel gekommen ist.
Was hier in sehr groben Zügen im Hinblick auf Deutschland geschildert wurde, war und ist im Kern ein europäisches Muster. Zwar gab es große Unterschiede von Land zu Land, von Region zu Region, aber die skizzierten Grundlinien sind gesamteuropäisch. Zwar spiegelt sich der enge innere Zusammenhang zwischen frühneuzeitlichem Stadtbürger, modernem Bürgertum des 19. Jahrhunderts und Staatsbürgergesellschaft semantisch so deutlich nur in den Begriffen der deutschen Sprache. Aber in Frankreich, Großbritannien, Italien, Skandinavien und Ostmitteleuropa war das Grundmuster - trotz anderer Begrifflichkeit - kaum anders. Stärker unterscheiden sich das östliche Europa, der Süden, die Peripherie. Ohne zahlreiche und starke Städte fehlte es dort an einer wichtigen Basis des Bürgertums. Natürlich gab es viele deutsche Eigenarten wie beispielsweise die sehr starke Betonung von (allgemeiner) Bildung in Verbindung mit dem vorbildhaften deutschen Universitätsmodell; die im Vergleich zum Westen späte Nationalstaatsbildung; die starke Rolle der staatlichen Organe und Beamten; die späte Parlamentarisierung; starke Traditionen des Illiberalismus. 8
Lange haben Historiker von der relativen Schwäche des deutschen Bürgertums und von den deutschen Defiziten an Bürgerlichkeit gesprochen. Falsch ist das nicht, vor allem nicht, wenn man Deutschland mit Westeuropa vergleicht. Aber im Vergleich zu Osteuropa erscheinen die deutschen Bürger als relativ gewichtig, die deutschen Verhältnisse als relativ bürgerlich. Nach den Forschungen der vergangenen zwei Jahrzehnte kann man eigentlich nicht mehr von einer generellen Schwäche des deutschen Bürgertums sprechen. 9
Oder doch? Zu den gravierendsten Besonderheiten der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts gehört die Radikalität der nationalsozialistischen Diktatur. Auch in den meisten anderen Ländern Europas verlor in den 1920/30er Jahren die Demokratie gegen die Diktatur, aber fast nirgendwo so radikal, so brutal, so vernichtend wie in Deutschland. An mörderischer Energie war Hitlers radikalfaschistische Diktatur - in Europa - nur mit Stalins bolschewistischer Diktatur in der Sowjetunion zu vergleichen. Wie kam es zu diesem besonders tiefen Zivilisationsbruch in Deutschland? Letztlich lag es doch auch an Eigenarten des deutschen Bürgertums, das zu schwach, zu wenig liberal und zu obrigkeitsgläubig war, sich dieser Katastrophe entgegenzustellen, sie vielmehr mit herbeigeführt hat.
Unbestreitbar ist, dass sich Deutschland im zweiten Viertel des 20. Jahrhunderts tief vom bürgerlichen Westeuropa unterschied. Die nationalsozialistische Diktatur war antibürgerlich. Sie hat das Bürgertum beschädigt, die Werte und Prinzipien der Bürgerlichkeit bekämpft. Die Zerstörung des Bürgertums wurde dann im östlichen Teil Deutschlands von der zweiten deutschen Diktatur, jetzt unter sozialistischem Vorzeichen, fortgesetzt. Auch die DDR war ein antibürgerlicher Staat, mit einer Gesellschaft, die ihre bürgerlichen Traditionen tief geschwächt hat - mit gravierenden Nachwirkungen bis heute. Wer nach einem deutschen Sonderweg im Unterschied zum Westen sucht, findet ihn am ehesten hier: in der Geschichte der Diktaturen des 20. Jahrhunderts.
Man kann die vergangenen fünfzig bis sechzig Jahre deutscher Geschichte - zunächst nur im Westen, seit 1990 im ganzen Land - als eine Geschichte schrittweise voranschreitender Verbürgerlichung verstehen: Schrittweise wurde die deutsche Wirklichkeit so verändert, dass sie dem Modell einer bürgerlichen Gesellschaft - heute spricht man lieber von Bürger- oder Zivilgesellschaft - allmählich näherkam und stärker entsprach, mehr und näher als jemals zuvor in der deutschen Geschichte. Dazu gehören als Rahmenbedingungen einerseits der parlamentarisch-demokratische Rechts- und Verfassungsstaat; andererseits eine funktionierende Marktwirtschaft mit Privateigentum und relativ autonomen "Tarifpartnern"; dazu gehört schließlich der kräftig ausgebaute Sozialstaat (der derzeit umgebaut werden muss). In diesem Rahmen hat sich - trotz der numerischen Dominanz der unselbständig beschäftigten Arbeitnehmer (nur zehn Prozent der deutschen Erwerbstätigen sind selbständig beschäftigt) - eine leistungskräftige Bürgergesellschaft entwickelt, mit (a) lebhafter und zensurfreier Öffentlichkeit, (b) mit zahlreichen streitenden und kooperierenden Gruppen und Organisationen, (c) mit viel bürgerschaftlichem Engagement zwischen Staat und Markt (Vereine, Stiftungen, Nachbarschaftsinitiativen, NGOs, Netzwerke) und (d) mit einer Kultur, in der bürgerliche Werte wie Freiheit, Selbständigkeit, Kritik, Leistungsorientierung, Respekt für Wissenschaft und Kunst sowie Verantwortung für das Gemeinwohl eine gewisse Rolle spielen.
Beim Aufbau der Bürgergesellschaft in diesem Sinn ist die öffentliche Erinnerung an die Katastrophen von Krieg und Diktatur, die die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts prägten, wichtig gewesen und weiterhin wichtig: So etwas sollte sich nicht wiederholen, daraus wollte man lernen. Die zunehmend offene und zunehmend selbstkritische Erinnerung an deutsches Versagen und deutsche Schuld hat eine insgesamt positive Wirkung gehabt. Der grenzüberschreitende Austausch mit anderen Ländern, vor allem des Westens, war und ist ein anderer entscheidender Faktor. Zunehmend wächst die Bürgergesellschaft über die nationalstaatlichen Grenzen hinaus, ohne dass der Nationalstaat jedoch passé wäre. 10 Andererseits bleibt der Aufbau der Bürgergesellschaft in Deutschland unvollkommen. Es gibt auch Gegentendenzen und viele neue Herausforderungen: Diese reichen von der verschärften sozialen Ungleichheit, Erosion des Zusammenhalts, neuer Gewalt und neuer Verwahrlosung bis zur immer dichteren staatlichen Gängelung und neuen Formen des Illiberalismus. 11 Die Freiheit - als Kernbestandteil von Bürgerlichkeit - ist keinesfalls selbstverständlich, die Fähigkeit, sich ihrer zu bedienen, bleibt sehr ungleich verteilt.
Im 19. Jahrhundert wurde die damals noch sehr schwache und sehr unvollkommene Bürgergesellschaft vor allem vom Bürgertum getragen, wie oben angemerkt. Heute werden die Prinzipien der Bürgergesellschaft auch von anderen Gruppen unterstützt, über das Bürgertum hinaus. Und es ist fraglich, ob heute ein klar abgrenzbares, klar identifizierbares Bürgertum überhaupt existiert. Manche Beobachter verneinen das. Mit dem Adel und dem alten Proletariat habe das Bürgertum seine Hauptgegner verloren, und damit auch ein Stück seiner eigenen Identität. Sie können darauf verweisen, dass die bürgerliche Familie mit ihrer scharf ausgeprägten Ungleichheit zwischen den Geschlechtern kaum mehr besteht; damit fehlt ein Hauptpfeiler der bürgerlichen Kultur der Vergangenheit. Man darf auch nicht übersehen, dass ein wichtiges Segment des deutschen Bürgertums früherer Jahrzehnte, das jüdische Bürgertum, im Holocaust vernichtet wurde: ein großer Verlust für das bürgerliche Deutschland, der nicht wieder gutgemacht werden konnte. Schließlich: Was einstmals als bürgerliche Kultur das Bürgertum definierte und von anderen Gruppen unterschied, ist ein Stück weit zum Allgemeinbesitz geworden: Schulbildung, Sauberkeit, eine gewisse Leistungsbereitschaft, Reisen, Weltkenntnis (heute über die Medien). Auch dadurch verlor das Bürgertum seine klaren Konturen. Außerdem ist nicht zu vergessen, dass es viele Leute mit Besitz und Qualifikationen gibt, die sich um bürgerschaftliches Engagement wenig kümmern und bürgerlichen Werten fernstehen. Sie sind Bürger nach objektiven Merkmalen, aber nicht in ihren Einstellungen und nicht in ihrem Verhalten. 12
Haben wir heute also Bürgergesellschaft und Bürgerlichkeit ohne klar identifizierbares Bürgertum? Der Tendenz nach: ja, aber ganz stimmt das nicht. Denn die soziale Ungleichheit ist weiterhin groß, sie wächst auch in Deutschland. Und weiterhin sind Personen aus der gebildeten, städtischen, bürgerlichen Mittelschicht stärker am bürgerschaftlichen Engagement, also an Vereinen, Bürgerinitiativen und Ehrenämtern beteiligt, als man das für Personen aus der Unterschicht sagen kann. Es besteht also weiterhin eine gewisse Affinität zwischen Zugehörigkeit zur bürgerlichen Schicht und Teilhabe an der Bürgergesellschaft als Ganzer. 13
Aber richtig ist, dass Bürgerlichkeit im Sinn der Bürgergesellschaft heute nicht mehr auf die schmale Schicht eines Bürgertums begrenzt ist. Ihre Prinzipien und Praktiken werden breit anerkannt, auch in anderen sozialen Milieus, wenn auch nicht völlig und mit vielen Abstufungen. Gerade deshalb ist die Bürgergesellschaft heute fester verwurzelt, als sie es vor einem Jahrhundert war. Bürgergesellschaft ist heute nicht mehr auf Bürgertum beschränkt. Deshalb sprechen viele auch nicht mehr von "Bürgergesellschaft", sondern ziehen den Begriff der "Zivilgesellschaft" vor. 14
1 Christian Garve,
Versuche über verschiedene Gegenstände aus der Moral, der
Literatur und dem gesellschaftlichen Leben, Bd. 1, Breslau 1792, S.
302f.
2 Theodor Mommsen, Testament vom 2.
September 1899, zit. nach Alfred Heuss, Theodor Mommsen und das 19.
Jahrhundert, Stuttgart 1956, S. 282; auch in Dolf Sternberger, "Ich
wünschte ein Bürger zu sein", Frankfurt/M. 1970(2), S.
11.
3 Vgl. Stephan Strasser, Jenseits des
Bürgerlichen. Ethisch-politische Meditationen für diese
Zeit, Freiburg-München 1982.
4 Vgl. hierzu Mack Walker, German
Hometowns. Community, State, and General Estate 1648 - 1871,
Ithaca, N.Y. 1971.
5 Am Beispiel der Familie Bassermann:
Lothar Gall, Bürgertum in Deutschland, Berlin 1989.
6 Vgl. Manfred Riedel, "Gesellschaft,
bürgerliche", in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2,
Stuttgart 1975, S. 719 - 800; Utz Haltern, Bürgerliche
Gesellschaft. Sozialtheoretische und sozialhistorische Aspekte,
Darmstadt 1985.
7 Zum folgenden Jürgen Kocka, Das
lange 19. Jahrhundert. Arbeit, Nation und bürgerliche
Gesellschaft, Stuttgart 2001, S. 113 - 138; Dieter Hein/Andreas
Schulz (Hrsg.), Bürgerkultur im 19. Jahrhundert. Bildung,
Kunst und Lebenswelt, München 1996; Gunilla F. Budde, Auf dem
Weg ins Bürgerleben. Kindheit und Erziehung in deutschen und
englischen Bürgerfamilien, 1840 - 1914, Göttingen
1994.
8 Vgl. Jürgen Kocka/Ute Frevert
(Hrsg.), Bürgertum im 19. Jahrhundert. Deutschland im
europäischen Vergleich, München 1988.
9 Vgl. Peter Lundgreen, Sozial- und
Kulturgeschichte des Bürgertums, Göttingen 2000, S. 93 -
110; Dolores L. Augustine, Patricians and Parvenus: Wealth and High
Society in Wilhelmine Germany, Oxford 1994.
10 Vgl. Konrad Jarausch, Die Umkehr.
Deutsche Wandlungen 1945 - 1995, München 2004.
11 Vgl. Michael Stolleis, Politik der
Angst, in: Merkur, 61 (2007), S. 1145 - 1151.
12 Vgl. Manfred Hettling/Bernd Ulrich
(Hrsg.), Bürgertum nach 1945, Hamburg 2005.
13 Vgl. Thomas Gensicke/Sibylle
Picot/Sabine Geiss, Freiwilliges Engagement in Deutschland 1999 -
2004, Wiesbaden 2006.
14 Jürgen Schmidt,
Zivilgesellschaft. Bürgerschaftliches Engagement von der
Antike bis zur Gegenwart. Texte und Kommentare, Reinbek 2007;
Dieter Gosewinkel u.a. (Hrsg.), Zivilgesellschaft - national und
transnational. WZB-Jahrbuch 2003, Berlin 2004.