Nach Tagungen des Europäischen Rates soll es künftig eine "Europa-Fragestunde" geben. In einem Antrag ( 16/8080) fordert die FDP-Fraktion, dass der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin in Zukunft in der jeweils folgenden Sitzungswoche im Plenum über die Ergebnisse des Europäischen Rates berichten solle. Auf diese Weise könnten die Abgeordneten die Möglichkeit erhalten, in einer öffentlichen Sitzung Fragen an die Bundesregierung zu stellen.
Zur Begründung erklärt die FDP-Fraktion, dass der Europäische Rat durch den Vertrag von Lissabon zu einem eigenständigen EU-Organ werde. Eine Auseinandersetzung mit den Beschlüssen des Rates finde derzeit im Bundestag noch nicht ausreichend statt, da sich der Europaausschuss, entsprechend seiner Aufgabe, zumeist auf Grundsatzfragen, nicht aber auf fachpolitische Fragen konzentriere. Eine "Europa-Fragestunde" könne daher ein "wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Europatauglichkeit des Deutschen Bundestages" sein, heißt es in dem Antrag weiter. Das Interesse für europapolitische Themen könnte so gestärkt werden. Das zeigten Erfahrungen aus anderen Ländern. Eine Europa-Fragestunde entspräche zudem auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE89,155). Das Gericht hatte in seinem "Maastricht-Urteil" die so genannte "Rückkoppelung des Handelns europäischer Organe an die Parlamente der Mitgliedstaaten gefordert.