Die Bundesregierung hat noch keine Genehmigung für die Ausfuhr von U-Booten nach Pakistan erteilt. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/7969) auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6004) hervor. Wenn es zum Vertragsabschluss mit Pakistan kommen und Ausfuhranträge gestellt werden sollten, werde die Bundesregierung darüber gemäß ihrer "Politischen Grundsätze" auf der Grundlage der positiv beschiedenen Voranfrage entscheiden. Voraussetzung für die Übernahme von Exportkreditgarantien sei die "risikomäßige Vertretbarkeit und Förderungswürdigkeit" des Ausfuhrgeschäfts.
Die Förderungswürdigkeit werde bei Rüstungsgeschäften vom Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien (IMA) geprüft, in dem das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfinanzministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesentwicklungshilfeministerium vertreten seien.
Darüber hinaus könne eine Exportkreditgarantie für Rüstungsgüter nur unter der Bedingung übernommen werden, dass die erforderlichen Export- oder Herstellungsgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz erteilt worden sind. Die Bündnisgrünen hatten in ihrer Anfrage geschrieben, die Bundesregierung habe deutschen Rüstungsfirmen eine Genehmigung für den Export von drei hochmodernen U-Booten an Pakistan in Aussicht gestellt und damit eine Vorentscheidung für eine endgültige Ausfuhr getroffen.
Wie es in der Antwort weiter heißt, hat Pakistan in den letzten zehn Jahren vor allem Schul- und Kampfflugzeuge, Hubschrauber, Fregatten, U-Boote, Kampfpanzer und verschiedene Arten von Lenkflugkörpern beschafft. Hauptlieferant sei die Volksrepublik China gewesen, aber auch die USA und Frankreich hätten geliefert.