Einvernehmlich hat der Bundestag am 21. Februar den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetzes ( 16/7827) in der vom Agrarausschuss geänderten Fassung ( 16/8223) angenommen. Der gleichlautende Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/8147) wurde für erledigt erklärt. InVeKoS ist das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem, ein System aus Verordnungen der EU-Kommission zur EU-weiten Durchsetzung einer einheitlichen Agrarpolitik. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, durch Datenaustausch sicherzustellen, dass unzulässige Doppelförderungen vermieden und bestimmte Zahlungen direkt an EU-rechtliche Anforderungen geknüpft werden.
Die Bundestag hat am 21. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial ( 16/8151) zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Mit dem Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation der Änderung geschaffen werden. Die neuen vertraglichen Verpflichtungen werden dem Entwurf zufolge durch die derzeit bestehenden deutschen Regelungen bereits erfüllt. as
Die Bundesregierung will das Hopfengesetz ändern. Mit ihrem Gesetzentwurf ( 16/8153) will sie erreichen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung den Endtermin der Zertifizierung von Hopfen bestimmen kann. Der Bundestag hat die Vorlage am 21. Februar zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den Beitritt der Bundesrepublik zum Internationalen Übereinkommen über ein Verbot zinnorganischer Schutzanstriche an Schiffen ( 16/8154) vorgelegt. Der Bundestag hat ihn am 21. Februar zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. 2001 habe die Internationale Seeschifffahrts-Organisation ein Abkommen verabschiedet, um ein weltweites Verbot giftiger Schiffsanstriche durchzusetzen. Die EU-Kommission hat laut Regierung eine Verordnung erlassen, wonach seit Anfang dieses Jahres kein Schiff, das einen europäischen Hafen anfährt, einen solchen Anstrich tragen darf. Jetzt dringe sie auf einen baldigen Beitritt Deutschlands zu dem Abkommen.
Ein EU-Importverbot für illegal geschlagenes Holz fordern die Grünen in einem Antrag ( 16/8052), den der Bundestag am 21. Februar zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen hat. Wenn sich die EU nicht darauf einigen könne, solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Besitz- und Handelsverbot für Produkte aus illegal geschlagenem Holz vorlegen.