Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/8177) auf, die Lehren aus dem Fall "Nokia" zu ziehen. Betriebliche Einzelförderungen mit beträchtlicher regionalwirtschaftlicher Bedeutung sollten künftig nur noch in Form von öffentlichen Kapitalbeteiligungen oder Belegschaftsanteilen in entsprechender Höhe gewährt werden. Die Beteiligung müsse so gestaltet sein, dass damit in den Aufsichtsräten und Unternehmensgremien weitgehende Informations- und Entscheidungsmöglichkeiten für die öffentliche Hand und die Vertreter der Belegschaft verbunden sind.
Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf die beabsichtigte Verlagerung des Bochumer Nokia-Werks nach Rumänien. Dies habe erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die betroffene Region und deren sozialen Zusammenhalt, schreiben sie. Mindestens 4.000 Arbeitsplätze seien bei Nokia in Bochum und anderen Unternehmen gefährdet.
Wenn jedoch Subventionen als staatliche Eigenkapitalbeteiligungen gewährt würden, so die Fraktion, würde die öffentliche Hand zum Miteigentümer des geförderten Unternehmens. Sie wäre dann anteilig an den Gewinnen und Verlusten zu beteiligen. Über diese Beteiligung könnte sie das Gemeinwohlinteresse in unternehmerischen Entscheidungen und damit die Sozialpflichtigkeit des Eigentums zur Geltung bringen. Alternativ dazu könnten Subventionen auch in Form von Belegschaftsanteilen gewährt werden. Die Subventionen würden damit stärker an die Interessen der Arbeitnehmer und an den Erhalt der Arbeitsplätze und des Betriebes insgesamt gebunden. Der Bundestag hat den Antrag am 22. Februar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.