Altersteilzeit
Streit um staatliche Förderung
Ein "Weiter so" bei der Altersteilzeit wird es nicht geben. Redner aller Fraktionen mit Ausnahme von Die Linke wandten sich am 8. Mai im Bundestag gegen eine Fortsetzung der bisherigen Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Nach derzeitiger Rechtslage würde die Unterstützung am 31. Dezember 2009 enden. Einen Antrag der Linksfraktion ( 16/9067), dies zu ändern, überwiesen die Abgeordneten in den Arbeitsausschuss. Das zentrale Argument der Fortführungsgegner lautete: Die Regelung habe dazu geführt, dass vor allem große Unternehmen auf Kosten der Beitragszahler Personal abbauten. Gleichwohl machte die SPD-Vizefraktionschefin Elke Ferner deutlich, dass ihre Partei an einer Nachfolgeregelung arbeite. Sie verwies auf einen Beschluss des SPD-Präsidiums, wonach die Altersteilzeit dann staatlich gefördert werden soll, wenn das Unternehmen die frei werdende Stelle mit einem Berufseinsteiger besetzt.
Die Unions-Fraktion erteilte den SPD-Plänen eine Absage und pochte auf eine entsprechende Verabredung im Koalitionsvertrag. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Ralf Brauksiepe, betonte, es sei "genau der richtige Weg", Anreize zur Frühverrentung abzubauen. Die Beschäftigungsquote Älterer habe im zweiten Quartal 2007 bei 52 Prozent gelegen und damit um zehn Punkte höher als im Jahr 2000. Die Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer warf der SPD vor, wider besseren Wissens Forderungen der Linksfraktion hinterherzulaufen. Für die FDP geißelte Heinrich Kolb die Altersteilzeitförderung angesichts von jährlichen Kosten in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro als "volkswirtschaftlich unsinniges Geschäft". Besser sei ein flexibler Renteneintritt bei Wegfall aller Zuverdienstgrenzen.
Abgelehnt wurden zwei weitere Anträge der Linksfraktion. Im ersten ( 16/4552) setzen sich die Abgeordneten dafür ein, flexible Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr einzurichten. Die bestehende Altersteilzeitförderung müsse zunächst erhalten bleiben, so der Linksparlamentarier Volker Schneider. Er sagte, es dürften nicht die alten Brücken abgerissen werden, bevor neue gebaut seien. In einem zweiten Antrag ( 16/4553) verlangt die Fraktion, mit Blick auf die Rente mit 67, eine verbindliche Prüfklausel.