Telemediengesetz
Opposition scheitert mit Anträgen
Die Oppostionsfraktionen sind mit ihren Forderungen für eine Novellierung des Telemediengesetzes vorerst gescheitert. Der Bundestag lehnte die Anträge der FDP (16/5613), der Linken ( 16/6772) und der Grünen ( 16/6394) am 8. Mai mehrheitlich ab. Zugleich räumten die Vertreter der Regierungskoalition in der Debatte jedoch ein, dass das Gesetz Lücken aufweise und überarbeitet werden müsse.
Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen fordern für die angestrebte Gesetzesnovelle vor allem Verbesserungen im Bereich des Daten- und des Verbraucherschutzes. Vor allem gegen Spam-Mails müssten härtere Regeln erlassen werden. Zudem wenden sie sich gegen Koppelungsgeschäfte, bei denen Nutzer von kostfreien Internetangeboten im Gegenzug die Zusendung von Werbemails akzeptieren müssen.
Die Liberalen hingegen bemängeln, dass die Anbieter von Telemediendiensten mit unerfüllbaren Haftungs- und Verantwortlichkeitsregeln oder Überwachungspflichten konfrontiert werden.
"Das Wirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck an einer Novellierung", kündigte die Unionsabgeordnete Martina Krogmann an. Es sei bekannt, fügte der SPD-Parlamentarier Klaus Barthel hinzu, dass das Gesetz im vergangenen Jahr unter Termindruck verabschiedet worden sei, damit es zeitgleich mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag am 1. März 2007 in Kraft treten konnte. Es sei unstrittig, dass an dem Gesetz nachgebessert werden müsse.
Die Opposition erneuerte in der Debatte ihre Forderung nach einer zügigen Novellierung. Wenn dies nicht mehr in dieser Legislaturperiode geschehe, mahnte der FDP-Abgeordnete Hans-Joachim Otto, dann seien die Konsequenzen "katastrophal".
Das Telemediengesetz führt Vorschriften der ehemaligen Teledienst- und Teledatenschutzgesetze sowie des Mediendienstestaatsvertrages zusammen. Betroffen von dem Gesetz sind beispielsweise Internetshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Email-Dienste, Podcasts, Chat-rooms und Webportale. Aber auch private Internetseiten und Blogs fallen unter das Gesetz.
Weitgehende Einigkeit besteht zwischen allen Fraktionen, dass eine Novellierung klar stellen muss, wer für welche Inhalte im Internet verantwortlich ist. Hier bestehe ein großes Maß an Rechtsunsicherheit.