40 Millionen Euro stellt die Bundesregierung einmalig zur Verfügung, um dringend sanierungsbedürftige Baudenkmäler in Deutschland vor dem Zerfall zu retten. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm ist Teil des Kulturinvestitionsprogramms in Höhe von 400 Millionen Euro, das die Bundesregierung im November 2007 beschlossen hatte.
Gefördert werden sollen nach Auskunft von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) grundsätzlich nur Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an Bauten, die "das nationale kulturelle Erbe mit prägen". Neumann unterrichtete die Mitglieder des Kultur- und Medienausschusses am 28. Mai über die Eckpunkte des Programms.
Beantragt werden können die Finanzmittel unabhängig von der Trägerschaft des Baudenkmals von den Bundesländern. Der Bund übernimmt jedoch maximal 50 Prozent der Kosten eines in sich geschlossenen Bauprojekts; Dauerförderungen sind ausgeschlossen.
In regelmäßigen Abständen sollen durch den Kulturstaatsminister Bewilligungslisten unter Beteiligung eines Expertengremiums für Denkmalpflege und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kofinanzierung erstellt werden. "Diese Listen", betonte Neumann vor dem Ausschuss, "können wir durch eigene Vorschläge ergänzen." Der Bund wolle damit auch sicherstellen, dass die Finanzmittel möglichst flächendeckend verwendet werden. Zudem könnten strukturschwache Regionen gezielt gefördert werden.
Der Ausschuss begrüßte das Denkmalschutz-Sonderprogramm einhellig, Vertreter der Regierungskoalition lobten es zudem als extrem "bürokratiearm".