Eine Verordnung der Bundesregierung über fluorierte Treibhausgase ( 16/9446) hat der Bundestag am 26. Juni beschlossen. Sie ergänzt eine bereits bestehende Verordnung der Europäischen Union (Nr. 842/2006), mit der die Emissionen dieser Gase, die unter das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz fallen, verringert werden sollen. Auf der Grundlage der Beschlussempfehlung ( 16/9731) des Umweltausschusses sprachen sich die Abgeordneten der Koalition und der FDP für die neuen Regelungen aus. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Konkret werden darin Grenzwerte geschaffen und Prüfpflichten für mobile Einrichtungen harmonisiert. Gleichzeitig werden Rücknahme- und Rückgewinnungsvorschriften, sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für bestimmte Stoffe gesetztlich vorgeschrieben.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, dass der Bundesrat an der vorherigen Verordnung unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten kritisiert hatte, so dass es eine neue Beschlussfassung im Ausschuss notwendig wurde. Die FDP wies darauf hin, dass in der Verordnung die Interessen zwischen Umweltbelangen und den Bürokratiekosten gegeneinander abgewogen worden seien. Die SPD begrüßte die Regelung als Teil des Klimaprogramms der Bundesregierung. Die Linke stellte hingegen in Frage, ob darin alle Möglichkeiten für eine Verringerung von Emissionen ausgeschöpft worden seien, während die Grünen darauf hinwiesen, dass sie darin festhielten, diese Treibhausgase als Kältemittel oder in Brandschutzsystemen zu ersetzen.