Zollkriminalamt
Überwachung in zehn Fällen neu angeordnet - 25 Verlängerungen
Das Zollkriminalamt hat zwischen dem 28. Dezember 2004 und dem 4. Dezember 2007 in zehn Fällen eine Telekommunikations- oder Postüberwachung nach dem Zollfahndungsdienstgesetz angeordnet. Im gleichen Zeitraum wurde in 22 Fällen geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass solche Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden können, heißt es in einem Bericht ( 16/9682) des so genannten Zollfahndungsdienstgesetz-Gremiums, dem neun Bundestagsabgeordnete angehören.
Das Gremium wird vom Bundesfinanzministerium in Abständen von höchsten sechs Monaten über Telekommunikations- und Postüberwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamtes unterrichtet. Dabei geht es vor allem um Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der Überwachungen sowie um die Benachrichtigung der Betroffenen darüber.
Im Berichtszeitraum seien insgesamt 35 Beschlüsse ergangen, die sich auf Überwachungsmaßnahmen bezogen, davon 34 durch das Landgericht Köln und einer durch das Oberlandesgericht Köln. Zehn dieser Beschlüsse hätten zum Inhalt gehabt, Überwachungen einzuleiten, mit den übrigen Beschlüssen seien Überwachungsmaßnahmen erweitert, verlängert oder berichtigt worden. Vier der genannten zehn Maßnahmen habe das Zollkriminalamt beendet, davon zwei, weil ein Liefervorhaben durch behördliche Intervention verhindert worden sei. In einem Fall sei der Geschäftspartner inhaftiert worden, in einem anderen habe sich ein nachrichtendienstlicher Hinweis nicht bestätigt.
In vier weiteren Fällen seien die Überwachungen in insgesamt sechs Ermittlungsverfahren überführt worden, von denen vier rechtskräftig abgeschlossen und zwei Personen zu Freiheitsstrafen verurteilt worden seien. Drei Personen seien freigesprochen worden, zwei Verfahren habe man eingestellt. Drei weitere Verurteilungen seien noch nicht rechtskräftig. Insgesamt seien 45 natürliche und juristische Personen überwacht worden. In keinem Fall hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die überwachte Kommunikation den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" berühre. Daher sei auch in keinem Fall auf die Überwachung verzichtet worden.
Kommunikationsinhalte, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zugeordnet werden können, seien allerdings nach dem 14. Juni 2007 in zwei Fällen erhoben worden. Die Gespräche seien jeweils sofort gesperrt und nach einer Entscheidung des Zollkriminalamts gelöscht worden. Die Löschung habe man dokumentiert, die Inhalte wurden dem Bericht zufolge nicht verwertet oder weitergeleitet.
Über Kommunikationsvorgänge von Personen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht könnten in vier Fällen keine Angaben gemacht werden, heißt es weiter, weil die Vorgänge inzwischen gelöscht worden seien. In den übrigen sechs Fällen sei keine Kommunikation von so genannten Berufsgeheimnisträgern erfasst worden, die einem absoluten Verwertungsverbot unterliegt. Insgesamt habe das Zollkriminalamt 949 Kommunikationsverbindungen festgestellt, an denen 121 Personen mit Zeugnisverweigerungsrechten beteiligt gewesen seien. Sie hätten sich jedoch in keinem einzigen Fall als relevant für das anschließende Ermittlungsverfahren oder für den Überwachungszweck erwiesen.
Durchschnittlich dauere eine Überwachung rund fünf Monate, wobei etwa 20 Telekommunikationsanschlüsse und Postanschriften bei drei Diensteanbietern überwacht worden seien. Dies habe dazu geführt, dass etwa 10.900 "Kommunikationsvorgänge" erhoben worden seien. Die durchschnittlichen Kosten werden mit etwa 156.000 Euro angegeben - im Wesentlichen sind das Personal- und Reisekosten.