Die an Abgeordnete des Bundestages und von Landtagen gezahlte Kostenpauschale wird vom höchsten deutschen Steuergericht geprüft. Der Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt am 11. September über die Klagen mehrerer Bundesbürger gegen die Pauschale. Die Steuerzahler sehen sich im Vergleich zu den Abgeordneten benachteiligt, weil sie keine entsprechenden Freibeträge für ihre Werbungskosten haben. Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt für die Abgeordneten des Bundestages 3.782 Euro im Monat. Damit sollen Aufwendungen abgedeckt werden, die bei der Ausübung des Mandats entstehen, zum Beispiel Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Fahrten im Wahlkreis und die Kosten für eine Zweitwohnung in Berlin. Ein Nachweis über die tatsächliche Höhe der Aufwendungen muss von den Abgeordneten nicht geführt werden. Dies halten die Kläger für nicht akzeptabel. Parlamentarier dagegen argumentieren, die Unabhängigkeit der Abgeordneten würde verletzt, wenn sie ihre Ausgaben und Fahrtkosten gegenüber einem Finanzamt belegen müssten. Vor mehreren Finanzgerichten hatten die Kläger zunächst Niederlagen hinnehmen müssen. Der Bundesfinanzhof hat die Verfahren jetzt zu einer Verhandlung verbunden. Mit dem für den 24. September erwarteten Urteil ist das Verfahren möglicherweise noch nicht vorbei. Sollten die Richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kostenpauschale haben, müssten sie den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.