Die Bundesregierung lehnt es ab, die ab 2015 geplante Erhöhung der Beimischung von Biokraftstoffen in Benzin zu verschieben. In ihrer Gegenäußerung ( 16/8394) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 16/8150) heißt es, einer Verschiebung der Neuregelung könne nicht stattgegeben werden, da den Unternehmen Planungssicherheit gegeben werden müsse. Der Bundesrat hatte dagegen die Aussetzung der Regelung verlangt, da auf EU-Ebene noch diverse Fragen offen seien und eine Klärung verschiedener Sachverhalte herbeigeführt werden müsse. Der Umweltrat der EU-Umweltminister habe noch keine politische Einigung erzielt. Als Beitrag zum Klimaschutz soll die so genannte Biokraftstoffquote von fünf Prozent ab dem Jahr 2015 bis 2020 stufenweise auf zehn Prozent erhöht werden. Die Länder befürchten dadurch höhere Benzinpreise.
Außerdem weist die Bundesregierung die Hinweise des Bundesrates zu einem wachsenden Tanktourismus durch die Neuregelung zurück. Es werde weiterhin eine europaweite Regelung angestrebt, heißt es in der Stellungnahme. Die Darstellung des Bundesrates träfe nur bei einer rein deutschen Regelung zu. Die Länder hatten argumentiert, dass nationale Alleingänge dazu führen würden, dass sich der bereits erhebliche Preisabstand bei Benzin und Diesel zwischen Deutschland und den meisten seiner Nachbarstaaten sogar noch erhöhen werde. Folge seien eine Umweltbelastung durch unnötig lange Fahrten zu den Tankstellen, Steuerausfälle bei der Mineralöl- und Mehrwertsteuer sowie Arbeitsplatzverluste bei den grenznahen Tankstellen in Deutschland.