Der Bundestag hat am 18. September dem Bundesrechnungshof einvernehmlich Entlastung im Hinblick auf dessen Rechnung für das Haushaltsjahr 2007 erteilt. Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung des Haushaltsausschusses ( 16/9785), der sich wiederum einem Votum des Rechnungsprüfungsausschusses angeschlossen hatte. Zuvor hatte der Präsident des Bundesrechnungshofes die Entlastung beantragt (/16/9046). Nach der Bundeshaushaltsordnung ist der Bundesrechnungshof verpflichtet, dem Bundestag die Rechnung für die einzelnen Haushaltsjahre vorzulegen.
Der Import von Hunde- und Katzenfellen soll untersagt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10122) hervor. Danach wird auch der Handel mit Fellen von diesen Tieren in Zukunft untersagt. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro. Für pelzverarbeitende Betriebe seien Einbußen zu erwarten, die man aber nicht näher beziffern könne, teilt die Regierung mit. Der Bundesrat schreibt in einer Stellungnahme, es gebe erhebliche Bedenken gegen die Zuständigkeit der Bundesverwaltung. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, den Entwurf zu überarbeiten und die Zuständigkeiten neu zu formulieren.
Statistische Informationen über so genannte Marktordnungswaren sollen künftig nicht mehr von den Bundesländern, sondern zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gesammelt werden. Wie aus einem Entwurf der Bundes- regierung zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren ( 16/10033) weiter hervorgeht, sollen die Informationspflichten der Wirtschaft zugleich vereinfacht werden. Bei Marktordnungswaren handelt es sich um landwirtschaftliche Produkte, deren über dem Weltmarktniveau liegender Preis abgesichert wird. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme mehrere Änderungen an dem Gesetzentwurf, die von der Regierung jedoch abgelehnt werden.
Die Linke will die Grenzwerte für die Strahlungsmenge von Mobilfunkgeräten so weit absenken, dass "gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können". Um die elektromagnetische Strahlung so gering wie möglich zu halten, soll für Mobilfunkgeräte der maximal zulässige SAR-Wert von zwei auf ein Watt pro Kilogramm verringert, heißt es in einem Antrag der Fraktion ( 16/9485). Bei der Nutzung von Mobiltelefonen tritt im Kopf eine Absorption hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf, die durch die so genannte spezifische Absorptionsrate (SAR), ein Maß für den auf die Gewebemasse bezogenen Leistungsumsatz Gleichzeitig verlangt die Fraktion, ein öffentlich zugängliches Kataster für hochfrequente Strahlung einzuführen. Genehmigungen für Mobilfunkanlagen sollen zudem nur noch befristet vergeben werden.