BUNDESRAT
Deutliche Anhebung bei Vorsatztaten
Autofahrer, die es eiliger haben, als die Vorschriften erlauben, müssen für ihre Raserei bald erheblich tiefer in die Tasche greifen. Der Bundesrat stimmte am 10. Oktober einer Verordnung der Bundesregierung zu, in der eine drastische Erhöhung der Bußgelder bei Verkehrsverstößen vorgesehen ist. Zugleich verlangte die Länderkammer in einer Stellungnahme aber eine deutlichere Erhöhung bei so genannten vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten.
In Zukunft soll Fahren unter Alkoholeinfluss statt 250 Euro 500 Euro Bußgeld kosten. Die Bußgelder für Fahrten unter Drogeneinfluss werden entsprechend angehoben. Auch bei drastischen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit wird es in Zukunft richtig teuer. Wer beispielsweise mit 60 Stundenkilometern über dem Limit erwischt wird, zahlt bald bis zu 680 Euro statt heute bis zu 425 Euro.
Der Bundesrat forderte die Regierung auf, die Verordnung in einem bedeutenden Punkt zu ändern. So sollen vorsätzlich begangene Verkehrsverstöße noch härter geahndet werden. Die Bundesregierung hatte hier Erhöhungen um 50 Prozent vorgesehen. Die Länderkammer sprach sich dafür aus, die Sätze zu verdoppeln. Vorsätzliche Verstöße sind etwa das Umfahren einer geschlossenen Bahnschranke, die Benutzung von Radarwarngeräten oder die Teilnahme an illegalen Autorennen. So "kostet" das Umfahren einer geschlossenen Schranke in Zukunft nach Plänen der Regierung 700 statt heute 450 Euro. Der Bundesrat will sogar auf 900 Euro erhöhen. Von der deutlich höheren Sanktionierung bei Vorsatztaten erhoffen sich die Länder eine abschreckende Wirkung für die Zukunft.
Verringern will der Bundesrat den Regelsatz bei der Einfahrt eines Fahrzeugs in die Umweltzonen in Großstädten. Waren dafür bisher 40 Euro fällig, so soll die Polizei nur noch 35 Euro kassieren dürfen. Wenn die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates zustimmt, kann der neue Bußgeldkatalog zum 1. Februar nächsten Jahres in Kraft treten. Die Verkehrsminister und Verkehrssenatoren der Länder hatten sich dafür ausgesprochen, die Mehreinnahmen für Zwecke der Verkehrssicherheitsarbeit einzusetzen.