Das so genannte Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz muss im Vermittlungsausschuss beraten werden. Der Bundesrat verweigerte in seiner Sitzung am 28. November die Zustimmung.
Das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz ( 16/10288, 16/10914), das die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften erleichtern soll, geht der Länderkammer aus zwei Gründen nicht weit genug: Die Einkommensgrenze, von der unter anderem die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis abhängt, sei noch immer viel zu hoch. Gleiches gelte für die Mindestinvestionssumme für ausländische Existenzgründer.
Der niedersächsische Wirtschaftminister Walter Hirche (FDP) kritisierte mit Blick auf die Zuwanderung von Hochqualifizierten, dass die Bundesregierung zu kurz springe. Es sei dringend notwendig, die Hürden spürbar zu senken, um dem "grassierenden Fachkräftemangel" in Deutschland abzuhelfen, betonte auch Wolfgang Reinhart (CDU), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Baden-Württemberg.
Die Einkommengrenze müsse, so der Vorschlag für den Vermittlungsausschuss, auf 53.400 Euro abgesenkt werden - das entspreche dem Doppelten des jährlichen nationalen Durchschnittseinkommen. Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz sieht hingegen eine Anknüpfung an die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung vor, die derzeit bei 63.600 Euro liegt. Für die Investionssumme empfiehlt der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates einen Mindesbetrag von 250.000 Euro; im Gesetz sind es 500.000 Euro.
Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, das der Bundestag am 13. November beschlossen hat, ist ein Artikelgesetz, das neben dem Aufenthaltsgesetz auch die Aufenthaltsverordnung ändert.