Die Informationsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern sollen erweitert und transparenter gestaltet werden: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag ( 16/10880) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz zusammenführt. Notwendig sei vor allem, das Verhältnis zu Informationsansprüchen aus anderen Gesetzen klarer zu strukturieren. Die Fraktion plädiert in ihrem Antrag weiter dafür, die Ausnahmeregelung für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu ändern, da diese "zum größten Hindernis für mehr Transparenz" geworden seien. Viele Behörden blockierten Informationsansprüche mit der Begründung, dass Interessen Dritter gefährdet seien. Dies seien nicht selten reine Mutmaßungen, argumentieren die Grünen. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Fraktion außerdem bei der Ausnahme für Geheimdienste und den Fristen für die Bearbeitung der Anträge.
Daneben solle die Bundesregierung bei Bundesbehörden darauf hinwirken, Transparenz über das Gesetz selbst herzustellen. Hierzu sei es etwa notwendig, Mitarbeiter der auskunftspflichtigen Stellen aus- und weiterzubilden. Daneben müsse auf den Internetseiten der Bundesministerien und der nachgeordneten Behörden "in leicht verständlicher Form" auf das Informationsrecht hingewiesen werden. Damit Transparenz nicht vom Privatvermögen abhängig sei, müssten zudem die Kosten für Anfragen weiter gesenkt werden.
Schließlich fordern die Grünen die Bundesregierung auf, die personelle Ausstattung des Datenschutzbeauftragten zu verbessern. Die Behörde müsse verstärkt in die Lage versetzt werden, von sich aus auf Stellen des Bundes zuzugehen und in Schulungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz vertraut zu machen.