Bußgeldvorschriften im Telekommunikationsgesetz sollen erstmals ab 2010 und nicht bereits ab 2009 angewendet werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf zur Wahrung der Rechtssicherheit bei der Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen ( 16/10828). In der Begründung führt die FDP-Fraktion an, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in zwei Eilentscheidungen Korrekturen an der Vorratsdatenspeicherung angemahnt und den Zugriff auf die Verbindungsdaten eingeschränkt habe. Es gebe noch keine Entschädigungsregelung und keine technischen Vorgaben für Telekommunikationsanbieter, die die neuen Speicherungspflichten zu tragen hätten. Andererseits gebe es aber Bußgeldvorschriften für den Fall, dass Unternehmen ihren ausgeweiteten Speicherungs- und Überwachungspflichten nicht nachkommen würden. Von den verpflichteten Unternehmen werde somit ab Januar 2009 Rechtstreue verlangt und im Falle der Zuwiderhandlung Ahndung mit Geldbuße angedroht, ohne dass diesen die wesentlichen technischen Vorgaben überhaupt bekannt seien, heißt es in dem Entwurf. Daher sollten die Bußgeldvorschriften erst 2010 in Kraft treten.