Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
(Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein
Unterausschuss des Ausschusses
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet,
sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz
spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und
Jugendliche.
Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission gehören auch
dem Ausschuss an. Damit können sie die Interessen der Kinder
auch dort vertreten und haben einen Zugang zum parlamentarischen
Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.