Die Mitglieder des Deutschen Bundestages arbeiten außer in den Ausschüssen in weiteren Gremien, deren Arbeitsbereiche über die Beratung von konkreten Gesetzesvorhaben hinausgehen. Für die fachübergreifende Beschäftigung mit gesellschaftlich bedeutsamen Fragen und Entwicklungen kann das Parlament Enquete-Kommissionen einsetzen oder einen parlamentarischen Beirat einberufen. Besondere Kontrollfunktionen übernimmt der Deutsche Bundestag in speziellen Kontrollgremien.