Die Regelungen zum Elterngeld sollen weiterentwickelt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ( 16/9415) vorgelegt, der am 5. Juni in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.
Die Änderung des seit 1. Januar 2007 geltenden Gesetzes habe insbesondere die Angleichung der bislang unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Eltern sowie die Anpassung des Antrags auf Elterngeld bei Änderung der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern zum Ziel, heißt es in der Begründung. Bisher seien Änderungen nur in besonderen Härtefällen, wie schwerer Krankheit oder Tod, möglich, heißt es weiter. Die Praxis zeige jedoch, dass es weitere Fälle gebe, in denen eine Änderung des Elterngeldantrages für die Familie wichtig sein könne. Daher solle der Antrag auch ohne Angabe von Gründen einmal geändert werden können, schreiben die Fraktionen. Der Verzicht auf die Begründung erhöhe die Flexibilität für die Eltern und entlaste die Verwaltung von der Begründungsprüfung.
Eine weitere Änderung des Gesetzes regelt die Berechtigung von Arbeitnehmern, Elternzeit zu beanspruchen, um in bestimmten Fällen ihre Enkelkinder zu betreuen. Dadurch soll die Unterstützung von Eltern durch die Großeltern ermöglicht werden, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine Ausbildung absolviert.