Kontrollverfahren im Bereich des ökologischen Landbaus müssen wegen einer neuen EU-Verordnung über die ökologische Produktion anders geregelt werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an eine EU-Verordnung ( 16/10174) eingebracht.
Bisher wurden die Kontrollen von Privatfirmen vorgenommen, die zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für das ganze Bundesgebiet zugelassen werden konnten. Die EU verlangt jetzt, dass die zuständigen nationalen Behörden diese Kontrollen vornehmen. Die Behörden können allerdings auch Kontrollaufgaben an private Stellen übertragen, die zugelassen werden müssen und zu überwachen sind. "Vor diesem Hintergrund kann und soll die bisherige, mit dem Öko-Landbaugesetz 2003 eingeführte, bundesweite Zulassung der privaten Kontrollstellen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beibehalten werden", schreibt die Regierung. Das Verfahren habe sich bewährt und werde von allen Beteiligten akzeptiert.
Da die neue EU-Verordnung nicht mehr für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen wie Gaststätten und Kantinen gilt, bekommen die nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit, diesen Bereich eingeständig zu regeln. In Zukunft soll es möglich sein, auch einzelne Komponenten eines Menüs (zum Beispiel Karotten) als aus ökologischem Landbau stammend zu kennzeichnen. In diesem Fall müssen aber sämtliche in der gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtung verwendeten landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe (zum Beispiel Karotten) aus ökologischer Produktion stammen. "Eine solche Einschränkung ist aus Gründen der Transparenz für die Verbraucher und für eine nachvollziehbare Kontrolle erforderlich", schreibt die Regierung. Der Bundesrat macht eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die von der Bundesregierung überwiegend abgelehnt werden.