"Der Menschenrechtsausschuss hat bewirkt, dass der Bundestag viel häufiger als früher Menschenrechtsfragen diskutiert und dies auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Allein das ist schon wichtig, denn Menschenrechtspolitik braucht Öffentlichkeit und keine Hinterzimmerdiskussionen. Der größte Erfolg für mich ist, dass es dem Auschuss zumeist gelingt, überparteilich und interfraktionell zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen und menschenrechtliche Fragestellungen zu klären. Viele Anträge, wie die Verurteilung der Laogai-Lager in China, sind interfraktionell zustande gekommen und haben einen großen Widerhall gefunden."
"Nach fast drei Legislaturperioden ist der Menschenrechtsausschuss aus dem Bundestag nicht mehr wegzudenken. Sein größter Erfolg ist die feste Verankerung der Menschenrechtspolitik im Parlament: Wir befassen uns mit vielen aktuellen Menschenrechtsfragen, beraten parlamentarische Initiativen und debattieren im Plenum regelmäßig über die Menschenrechte. Zudem ist der Ausschuss wichtiger Ansprechpartner für ausländische Regierungsmitglieder oder Vertreter von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen. Durch ihn ist die deutsche Menschenrechtspolitik dynamischer, wirksamer und wahrnehmbarer geworden."
"Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist das einzige, aber auch wichtigste Instrument für die Implementierung und Evaluierung der menschenrechtlichen Grundsätze der Bundesrepublik. Er ist in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen, da wir nach der de-jure Entwicklung der Menschenrechte, nun unbedingt die de-facto Umsetzung der nationalen und internationalen Standards offensiv vorantreiben müssen. Doch trotz aller Erfolge: Es stellt sich schon die Frage, warum eines der führenden Länder der Welt es sich leisten konnte, erst vor 10 Jahren einen so elementaren Ausschuss ins Leben zu rufen."
"Die Einrichtung eines eigenständigen Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe war 1998 Ausdruck der gestiegenen Bedeutung der Menschenrechte in der Politik. Trotzdem bleibt das Dilemma, dass menschenrechtspolitische Aspekte in der Politik und im Ablauf des Bundestages oft eine nachgeordnete Bedeutung haben. So ist der Ausschuss meist nur mitzeichnend und nicht federführend - andere Aspekte bestimmen oft die Auseinandersetzung mit einem Thema. Dennoch: Erst die Problematisierung und Diskussion von Menschenrechtsverletzungen schafft Öffentlichkeit - eine wichtige Voraussetzung, um Handlungsdruck aufzubauen und Veränderungen zu erreichen."
"Die Aufwertung des Menschenrechtsausschusses zum eigenständigen Ausschuss vor zehn Jahren war ein maßgeblich grüner Erfolg. Aber dem Ausschuss fehlt es bis heute an federführenden Zuständigkeiten. Umso mehr kommt es darauf an, dass seine Abgeordneten, wie noch bei Rot-Grün, öfter für die Menschenrechte - unabhängig von der Koalitionsräson - entscheiden. Denn Glaubwürdigkeit in der Menschenrechtspolitik erlangt man nur, wenn man im eigenen Land einlöst, was man von anderen außenpolitisch einfordert. Dieser Anspruch sollte gerade 60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch eingelöst werden. Daran hapert es."