In der Ausgabe "Das Parlament" Nr. 46 vom 10. November 2008 ist in dem Artikel "Lehren aus der Vergangenheit" ein falsches Abstimmungsergebnis ausgewiesen worden. In dem Text heißt es, elf Abgeordnete der Fraktion Die Linke hätten sich bei der Abstimmung über die Anträge 16/10775 und 16/10776 mit dem identischen Titel "Den Kampf gegen Antisemitismus verstärken, jüdisches Leben in Deutschland weiter fördern" der Stimme enthalten.
Richtig ist, dass die elf Abgeordneten der Linksfraktion vor der Abstimmung eine Erklärung vorgelegt hatten, in der sie erläuterten, dass und warum sie sich an der Abstimmung nicht beteiligen.
In der Erklärung bescheinigten sie der Resolution eine "undemokratische und anmaßende Tendenz". Der Antrag versuche, diejenigen "als antisemitisch und antidemokratisch zu diskreditieren, die Kritik an der Kriegspolitik von Nato, USA und Israel äußern".
Gemäß der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 31, Absatz 2) kann jedes Parlamentsmitglied vor der Abstimmung erklären, dass es an der Abstimmung nicht teilnimmt. Die Nichtteilnahme an einer Abstimmung wird nicht als Stimmenthaltung gewertet.
Der Sinn der Regelung besteht darin, vor der Öffentlichkeit und dem Parlament darzulegen, aus welchen Gründen von der Abstimmung Abstand genommen wird.